Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.2 - Anlage von Hecken

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.2.2 - Anlage von Hecken

Hecken sollen als Rückzugsort für Tiere und Pflanzen dienen und das Landschaftsbild gliedern und beleben.

Deshalb wird an einigen Stellen die Anpflanzung heimischer und standortgerechter Strauch- und Baumarten längs von Grundstücksgrenzen oder Wegen festgesetzt.

Hecke in Saarn
Wegbegleitende Hecke am Auberg

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Zweck der Festsetzungen:

  • Schaffung von Lebensräumen für zahlreiche, z. T. gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten,
  • Anbindung isoliert liegender Biotope an das Netz,
  • Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes und somit Steigerung des Erlebniswertes der Landschaft in ausgeräumten, intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen,
  • Begleitung von Wander- und Radwegen.

Bei den Heckenpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze als Baumschulpflanzen nach den geltenden Gütebestimmungen zu verwenden. Es sind ausschließlich Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation zu verwenden.

Die Anpflanzungen sind fachgerecht auszuführen und bis zur Sicherung des Bestandes, mindestens jedoch zwei Jahre lang, ordnungsgemäß zu pflegen und vor Wild- und Weideviehverbiss zu schützen. Ausfälle sind durch Nachpflanzungen zu ersetzen.

Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (2) LG.

Soweit erforderlich, sollen für die Durchführung der Anpflanzungen Ausführungs- bzw. Pflegepläne erstellt werden.

Die Bestimmungen bzgl. der Schutzstreifen für Leitungen sowie die geltenden Richtlinien für Anpflanzungen an Straßen sind zu beachten.

Die Anpflanzungen sind mit den zu beteiligenden Behörden, Stellen bzw. Ver- und Entsorgungsunternehmen abzustimmen.



5.2.2.1
Länge: ca. 350 m

Anpflanzung einer dreireihigen Hecke südlich des Forstbachtales zwischen "Himmelsleiter" und "Osterfeld" entlang der Geländekante in Menden.

 

Die Anpflanzung befindet sich im LSG Nr. 14 "Fulerum Icktener Terrassenplatten".



5.2.2.2
Länge: ca. 210 m

Auberg im Bereich Solinger Straße

Anpflanzung einer dreireihigen Hecke mit eingestreuten Bäumen (Eschen, Stiel-Eichen und Feld-Ahorn).



Die Fläche liegt im LB Nr. 14 "Oberlauf des Mühlenbaches".

Das Gebot dient der Abgrenzung des Landschaftsraumes Auberg gegen das westlich angrenzende Gewerbegebiet.


5.2.2.3
Länge: ca. 150 m

Anpflanzung einer mindestens 4 m breiten, zweireihigen Hecke "Am Brucher Hof" südlich des Erzweges längs der Nutzungsgrenze zwischen den beiden Wambachzuläufen. Zu verwenden sind Gehölze feuchter Standorte.

 

Die Anpflanzung befindet sich im LB Nr. 27, "Haubachzuläufe am Brucher Hof".



Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 29.11.2005

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