Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung soll durch Überprüfungen und Betriebskontrollen
- den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren schützen
- den Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen.
Zentrales Rahmengesetz für die Überwachungstätigkeit ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die übergeordneten EG-Verordnungen.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft und kontrolliert
- Lebensmittel,
- kosmetische Mittel und
- Bedarfsgegenstände,
die mit den Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen, wie Bekleidung, Spielzeug, Geschirr, Verpackungen für Lebensmittel und Gerätschaften, mit denen Lebensmittel bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen in Berührung kommen. Hierzu werden die Betriebe (Herstellungsbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten, Imbis u.a.) regelmäßig und unangekündigt aufgesucht, beraten, kontrolliert. Dabei werden regelmäßig Proben entnommen, die in den amtlichen Untersuchungsämtern begutachtet werden.
Private Haushalte unterliegen nicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Die Lebensmittelüberwachung wird von sich aus tätig und stellt damit sicher, dass letztendlich alle Betriebe in einem bestimmten Zeitraum aufgesucht werden. Sehr hilfreich und wünschenswert sind auch die Hinweise der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die entnommenen Proben werden vom Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) Krefeld auf Zusammensetzung, Kennzeichnung, Keimbelastung und Verzehrsfähigkeit der Produkte untersucht und beurteilt. Bei Beanstandungen wird der jeweilige Verantwortliche verpflichtet, die Mängel abzustellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung unter den Telefonnummern 02 08 / 4 55 32 66, der Faxnummer 02 08 / 4 55 32 99 oder der Emailadresse lebensmittelueberwachung@stadt-mh.de gerne zur Verfügung.







