Leichenschau
Auf der Basis der gesetzlichen Vorgabe durch das Bestattungsgesetz NRW wird durch den Stadtärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Leichenschau durchgeführt.
Diese zweite amtsärztliche Leichenschau ist erforderlich bei
Einäscherung eines Verstorbenen oder
Bestattung eines Verstorbenen außerhalb Nordrhein - Westfalens.
Sie wird für in Mülheim Verstorbene durchgeführt.
Die Leichenschau wird nach vorheriger Terminabsprache und Vorlage der notwendigen Unterlagen durchgeführt.
Die Begutachtung ist kostenpflichtig.
Kontakt
Stand: 09.01.2013
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