Leistungsgewährung

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Sofern Sie bereits Arbeitslosengeld II Leistungen erhalten, stehen Ihnen die Ansprechpartner der Leistungsgewährung für alle Fragen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Fragen zur Unterkunft und Heizung, zu etwaigen Mehrbedarfen und zu Ihrem Leistungsbescheid.

 

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Stand: 12.10.2010

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