Kooperationspartner für Lernförderung

U25-Sozialagentur Menüpunkt: Schule, Bild 1Die Sozialagentur übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Lernförderung für bedürftige Schülerinnen und Schüler.

Die genauen Voraussetzungen, um als Privatperson, Verein, gemeinnütziger Träger oder freier Träger der Jugendhilfe Lernförderung anbieten zu können und diese mit der Sozialagentur abzurechnen, sind dem Informationsblatt für Kooperationspartner in der Datei zum Kontext zu entnehmen.

Hier ist auch der genaue Ablauf der Antragsstellung bei der Sozialagentur geschildert.

Für die Anerkennung als Kooperationspartner für Lernförderung müssen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Je nachdem, ob Sie Privatperson, Verein oder gemeinnütziger Träger sind, müssen Sie unterschiedliche Vordrucke einreichen. Welche Formulare dies in Ihrem Fall sind, wird im Antragsformular unterhalb des Beitrags dargestellt.

 

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Stand: 17.11.2011

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