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Lernmittelfreiheit
Den Schülern der öffentlichen Schulen wird Lernmittelfreiheit gewährt. In Höhe eines nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen gestaffelten Eigenanteils sind die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler verpflichtet, einen Teil der Lernmittel (in der Regel Schulbücher) auf eigene Kosten zu beschaffen. Die weiteren Lernmittel werden den Schülern durch die Schule ausgeliehen.
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Darüber hinaus übernimmt die Stadt Mülheim an der Ruhr den Eigenanteil für alle Inhaber des Mülheim Passes.
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Stand: 13.09.2011











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