„Steht auch im Falle einer Abschiebung der Mensch im Mittelpunkt“, fragte Klaus Wichmann den Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Mülheim an der Ruhr, Udo Brost. Und kann es sein, dass eine Abschiebung auch für die Behörden keine leichte Aufgabe ist?
Wichmann: Was bedeutet die Abschiebung?
Brost: Die Abschiebung ist ein Damoklesschwert für jeden, dessen Aufenthalt im Bundesgebiet durch die Ausländerbehörden beendet wird. Sie bedeutet aber auch, dass die Behörde mit Zwang einen vorangegangenen Aufenthalt beendet. Die Folge davon ist ein unbefristetes Einreiseverbot.
Wichmann: Und wann kommt es überhaupt zu einer Abschiebung?
Brost: Da gibt es so typische Werdegänge. Eine Behörde trifft die Entscheidung, dass ein weiterer Aufenthalt nicht mehr erlaubt werden kann. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Z. B. Ablehnung eines Asylantrages, Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, Straffälligkeit etc. Der Betroffene durchläuft den Rechtsweg soweit es möglich ist. Die Entscheidung der Behörde wird durch die Gerichte bestätigt. Eine Ausreisefrist zur freiwilligen Ausreise ist festgesetzt.
Wichmann: Freiwillig ausreisen? Was heißt das?
Brost: Der mit der Abschiebung bedrohte bekommt die Möglichkeit, die Bundesrepublik Deutschland selber, eigenständig zu verlassen. Dies wird in der Regel sein Herkunftsland sein. Oder ein anderes Land in dem er Aufnahme findet.
Wichmann: Nehmen die Menschen dieses Angebot denn überhaupt an?
Brost: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Termine zwar zur Kenntnis genommen aber nicht verinnerlicht werden. So kommt es dann kurz vor Toresschluss, also kurz vor dem festgelegten Ausreisetermin, zur Panik. Da werden verschiedene Gründe genannt: „Ich kann doch gar nicht ausreisen weil: Ich bin krank. Ich oder meine Kinder haben die Ausbildung noch nicht beendet. Ich bekomme doch keine Sozialhilfe und falle daher auch keinem zur Last. Ich habe die große Liebe meines Lebens gefunden und wir wollen jetzt heiraten.“
Wichmann: Man nimmt Sie nicht ernst? Das ärgert Sie?
Brost: Natürlich nicht. Das sind ganz normale menschliche Reaktionen. Diese Gründe sind ja nur ein Bruchteil von dem, was sich die Bediensteten der Ausländerbehörden immer wieder anhören müssen. Manches Mal haben wir auch den berechtigten Eindruck, dass man uns für „dumm verkaufen“ will. Wir haben ja in den meisten Fällen mit den Betroffenen oder deren Verfahrensbevollmächtigten vorher oft gesprochen. So hätten auch diese Gründe bzw. Ausreisehindernisse vorher besprochen werden können.
Wichmann: Es wird ernst? Und dann?
Brost: Jetzt wird es schwierig. Die Abschiebung ist das einschneidenste Mittel, den Aufenthalt durch Zwang zu beenden. Daraus folgt, dass die Ausländerbehörden spätestens ab hier, nach dem Vortragen der „Panikgründe“, besonderes Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem „Werkzeug“ Abschiebung beweisen müssen.
Wichmann: „Werkzeug“ Abschiebung. Was heißt das konkret?
Brost: In der Regel wird man Kompromisslösungen bei den Ausreisefristen finden (müssen). Beamte der Ausländerbehörde sind auch Menschen mit sozialem Gewissen, auch wenn das andere immer wieder in Abrede stellen.
Wichmann: Wie kommt es zu Kompromissen, wenn es um Abschiebung geht?
Brost: Meistens dann, wenn dem Betroffenen die Wirkung einer Abschiebung, nämlich unbefristetes Einreiseverbot, nochmals deutlich vor Augen geführt wird. Aber auch dann, wenn Wege aufgezeigt werden, wie möglicherweise in der Zukunft eine Wiedereinreise ins Bundesgebiet legal erfolgen kann. Diese Denkweise bei der Ausländerbehörde hat aber auch eine Entwicklung. Wurden früher aufenthaltsbeendende Maßnahmen ohne wenn und aber durchgeführt, ist heute eine Dialogbereitschaft zwischen der Ausländerbehörde und den betreuenden Organisationen, wie Flüchtlingsrat, Flüchtlingsreferat oder Migrationsdiensten etc., festzustellen.
Wichmann: Gibt es eine Mülheimer Besonderheit in Sachen Abschiebung?
Brost: Bei uns in Mülheim hat es schon sehr früh einen Dialog mit allen Beteiligten gegeben, quer durch das gesamte Spektrum aller Verantwortlichen. Die Erkenntnis, dass auch in Sicht auf die Abschiebung der Mensch immer im Mittelpunkt zu stehen hat, ist hier bei uns keine hohle Floskel.
Wichmann: Und wenn alle Kompromissbereitschaft nichts nutzt?
Brost: Sofern allerdings keine Freiwilligkeit zur Ausreise fest- oder hergestellt werden kann, bleibt der Behörde nur noch die Abschiebung. Allerdings unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Udo Brost und Klaus Wichmann sprachen im August 2008 miteinander
Anschrift Ausländerbehörde:
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45468 Mülheim an der Ruhr
(ehemaliges Arbeitsamt)
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(es ist unter Umständen mit Wartezeit zu rechnen)
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Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mit Terminvereinbarung
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Allgemeine Informationen für ausländische Mitbürger:
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