Liegenschaftskataster: Auskunft

Das Liegenschaftskataster ist ein beschränkt öffentliches Register. Das bedeutet, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse darlegt, Auskunft daraus erhalten kann. Diese Regelung dient dem Schutz personenbezogener Daten (d.h. Ihrem Interesse als Eigentümer), eröffnet aber gleichzeitig die Möglichkeit den Eigentümer eines Grundstückes zu erfahren, um mit ihm in Kontakt treten zu können. Beachten Sie aber bitte, dass weder das Katasteramt noch das Grundbuchamt für den Nachweis der Adressen der Grundstücks-Eigentümer zuständig ist.

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Stand: 10.08.2011

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