Lockerungen beim Einwohnermeldeverfahren

Am 1. Juni 2004 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Bürgerinnen und Bürgern die An- und Abmeldungen von Wohnungen beim Bürgeramt erleichtern. Die Neuerungen im Einzelnen: "Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt ist die Vorlage der Abmeldebestätigung vom bisherigen Wohnort nicht mehr erforderlich," so Bürgeramtsleiter Wolfgang Spinka. Ferner ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug und den Auszug aus einer Wohnung nicht mehr nötig. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfällt die Pflicht zur Abmeldung bei der Meldebehörde der bisherigen Wohnung. Aber: Bei einem Umzug ins Ausland besteht die Abmeldepflicht innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde auch weiterhin. Nähere Auskünfte zu den neuen gesetzlichen Regelungen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bürgeramt der Stadt Mülheim unter den Telefonnummern 455 3333 oder 455 3344.

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Stand: 21.06.2005

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