Lohnsteuerkarten 2001 zurückgeben
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Abgabe der für 2001 ausgestellten Lohnsteuerkarten an die Finanzämter von besonderer Bedeutung ist.
Die Stadt Mülheim erhält – wie alle anderen Gemeinden auch – einen Teil der von den Finanzämtern erhobenen Lohn- und Einkommensteuer. Neben der Gewerbesteuer ist dieser Anteil die ertragreichste und damit wichtigste Steuereinnahme der Stadt.
Die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt auf der Grundlage einer alle drei Jahre von der Finanzverwaltung erstellten Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer, für die insbesondere die Lohnsteuerkarten benötigt werden. Die Zuverlässigkeit dieser Statistik hängt daher wesentlich davon ab, dass möglichst alle Lohnsteuerkarten an die Finanzämter zurückgeben werden.
Wird ein Lohnsteuer-Jahresausgleich beantragt oder eine Einkommensteuererklärung abgegeben, ist zugleich die Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorzulegen. Sofern dies nicht der Fall ist, sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nach den steuerrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die Lohnsteuerkarten 2001 spätestens bis zum 31. Dezember 2002 an das Finanzamt abzugeben.
Jede nicht abgegebene Lohnsteuerkarte 2001 verfälscht die Statistik. Die Stadt bekommt dadurch u. U. geringere Steuereinnahmen, als ihr eigentlich zustehen.
Die Stadt Mülheim erhält – wie alle anderen Gemeinden auch – einen Teil der von den Finanzämtern erhobenen Lohn- und Einkommensteuer. Neben der Gewerbesteuer ist dieser Anteil die ertragreichste und damit wichtigste Steuereinnahme der Stadt.
Die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt auf der Grundlage einer alle drei Jahre von der Finanzverwaltung erstellten Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer, für die insbesondere die Lohnsteuerkarten benötigt werden. Die Zuverlässigkeit dieser Statistik hängt daher wesentlich davon ab, dass möglichst alle Lohnsteuerkarten an die Finanzämter zurückgeben werden.
Wird ein Lohnsteuer-Jahresausgleich beantragt oder eine Einkommensteuererklärung abgegeben, ist zugleich die Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorzulegen. Sofern dies nicht der Fall ist, sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nach den steuerrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, die Lohnsteuerkarten 2001 spätestens bis zum 31. Dezember 2002 an das Finanzamt abzugeben.
Jede nicht abgegebene Lohnsteuerkarte 2001 verfälscht die Statistik. Die Stadt bekommt dadurch u. U. geringere Steuereinnahmen, als ihr eigentlich zustehen.
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Stand: 13.05.2002













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