Lohnsteuerkarten 2004 werden zugestellt

Bis zum 31. Oktober 2003 werden allen lohnsteuerpflichtigen Personen, die am 20. September 2003 in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet waren, ihre Lohnsteuerkarten zugestellt. Die Zustellung erfolgte durch die Deutsche Post AG.
Zusammen mit den Lohnsteuerkarten erhält jede/r Arbeitnehmer/in ein von der Finanzverwaltung herausgegebenes Informationsheft „Lohnsteuer 2004“, das über bestimmte Rechte und Pflichten auf dem Gebiet der Lohnsteuer unterrichtet.
Das Bürgeramt gibt folgende wichtige Hinweise:
- Wer Anfang November 2003 noch nicht im Besitz einer   Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004 ist, sollte sich umgehend an das Bürgeramt, ServiceCenter I, Viktoriastr. 17 - 19 wenden.
- Einwohner/innen die in Mülheim an der Ruhr lediglich einen Nebenwohnsitz haben und eine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004 benötigen, müssen sich rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung ihres Hauptwohnsitzes in Verbindung setzen.
- Bevor die Lohnsteuerkarten an die Arbeitgeber oder an sonstige Stellen weitergegeben werden, ist es notwendig, alle Angaben auf den Karten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen.
- Ein Steuerklassenwechsel, der am 01.Januar 2004 Gültigkeit haben soll, muß bis spätestens 31. Dezember 2003 beim Bürgeramt beantragt worden sein. Soweit beide Eheleute beruftstätig sind, müssen auch beide Lohnsteuerkarten zur Änderung der Lohnsteuerklasse vorgelegt werden.
Diese Änderungen können sowohl im ServiceCenter I, Viktoriastr. 17 - 19, als auch im ServiceCenter II, Steineshoffweg 12, durchgeführt werden.
- Kinder, die im Ausland leben, werden nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Kinderfreibeträge für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden ausschließlich durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2004 eingetragen. Die erforderlichen Vordrucke sind ausschliesslich beim Finanzamt erhältlich.
- Auch für die Eintragung der Kinderfreibeträge für Pflegekinder und Kinder einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, die zugleich Pflegekinder einer/eines anderen Steuerpflichtigen sind, ist - unabhängig vom Lebensalter der Kinder - das Finanzamt zuständig. Die erforderlichen Vordrucke sind ebenfalls ausschliesslich beim Finanzamt erhältlich.

Das Finanzamt ist ebenfalls zuständig für die Auftragung von Pauschalbeträgen für behinderte Menschen oder Hinterbliebene auf der Lohnsteuerkarte, sowie für die Änderung von Pauschalbeträgen oder die Übertragung derselben auf die Ehegattin/den Ehegatten.
- Von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benötigte Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 sind unverzüglich an die Stadt Mülheim an der Ruhr zurück zu geben.

- Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes lauten sowohl für das ServiceCenter I, Viktoriastr. 17 - 19 als auch für das ServiceCenter II, Steineshoffweg 12:
- montags bis mittwochs von 8.00 bis 14.00 Uhr
- donnerstags von 8.00 bis 19.00 Uhr
- freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr

Kontakt


Stand: 06.11.2003

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel