Lohnsteuerkarten 2005 werden jetzt "ausgeliefert"
Bis zum 31.Oktober 2004 werden allen lohnsteuerpflichtigen Personen, die am 20. September 2004 in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet waren, ihre Lohnsteuerkarten zugestellt. Die Zustellung erfolgte durch die Deutsche Post AG.
Das Bürgeramt gibt folgende wichtige Hinweise:
- Wer Anfang November 2004 noch nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005 ist, sollte sich umgehend an das Bürgeramt, ServiceCenter I, Viktoriastr. 17 - 19 wenden.
- Einwohner/innen die in Mülheim an der Ruhr lediglich einen Nebenwohnsitz haben und eine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005 benötigen, müssen sich rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung ihres Hauptwohnsitzes in Verbindung setzen.
- Bevor die Lohnsteuerkarten an die Arbeitgeber oder an sonstige Stellen weitergegeben werden, ist es notwendig, alle Angaben auf den Karten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen.
- Alleinerziehenden, die bis zum 20. September 2004 die zur Gewährung der Steuerklasse II vorgesehene erforderliche Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht abgegeben haben, wird zunächst die Steuerklasse I erteilt. Eine entsprechende Versicherung kann, sofern die bereits mehrfach in den Medien publik gemachten Voraussetzungen erfüllt werden, weiterhin unter Vorlage der Steuerkarte beim Bürgeramt abgegeben werden. Nähere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr zum Suchbegriff Steuerklassen (www.muelheim-ruhr.de). Ein Vordruck zur Versicherung ist dort hinterlegt und kann als pdf-Datei ausgedruckt werden. Hierzu wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Die Gemeinde ist nur für die Aufnahme der Versicherung und die Änderung der Steuerklasse zuständig, wenn mindestens ein Kind noch minderjährig ist. Die Zuständigkeit für die Eintragung der Steuerklasse II bei Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, liegt beim Finanzamt.
- Ein Steuerklassenwechsel, der am 1. Januar 2005 Gültigkeit haben soll, muss bis spätestens 31.12.2004 beim Bürgeramt beantragt worden sein. Soweit beide Eheleute berufstätig sind, müssen auch beide Lohnsteuerkarten zur Änderung der Lohnsteuerklasse vorgelegt werden.
Diese Änderungen können sowohl im ServiceCenter I, Viktoriastr. 17 - 19, als auch im ServiceCenter II, Steineshoffweg 12, durchgeführt werden.
- Kinder, die im Ausland leben, werden nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Kinderfreibeträge für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden ausschließlich durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2005 eingetragen. Die erforderlichen Vordrucke sind beim Finanzamt erhältlich.
- Auch für die Eintragung der Kinderfreibeträge für Pflegekinder und Kinder einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, die zugleich Pflegekinder einer/eines anderen Steuerpflichtigen sind, ist - unabhängig vom Lebensalter der Kinder - das Finanzamt zuständig. Die erforderlichen Vordrucke sind ebenfalls ausschliesslich beim Finanzamt erhältlich.
- Von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benötigte Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 sind unverzüglich an die Stadt Mülheim an der Ruhr zurück zu geben.
- Die in früheren Jahren mit den Lohnsteuerkarten übersandte Broschüre? Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler? wird seitens des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr in Papierform aufgelegt. Sie ist aber als pdf-Datei im Internet unter der Adresse: http://www.callnrw.de/php/lettershop/download/893/Lohnsteuer 2005 nrw.pdf zu finden.
Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes lauten sowohl für das ServiceCenter I, Viktoriastr. 17 - 19 als auch für das ServiceCenter II, Steineshoffweg 12:
- montags bis mittwochs von 08.00 bis 14.00 Uhr
- donnerstags von 08.00 bis 19.00 Uhr
- freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Stand: 14.10.2004













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