Lohnsteuerkarten werden verschickt

Bis zum 31. Oktober 2007 werden allen lohnsteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, die am 20. September 2007 in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet waren, ihre Lohnsteuerkarten zugestellt. Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post AG.

Das Bürgeramt gibt folgende wichtige Hinweise:

  • Wer Anfang November 2007 noch nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2008 ist, sollte sich umgehend an das Bürgeramt in der Löhstraße 22-26, 45468 Mülheim a. d. Ruhr wenden.
  • Einwohner/innen die in Mülheim an der Ruhr lediglich einen Nebenwohnsitz haben und eine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2008 benötigen, müssen sich rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung ihres Hauptwohnsitzes in Verbindung setzen.
  • Bevor die Lohnsteuerkarten an die Arbeitgeber oder an sonstige Stellen weitergegeben werden, ist es notwendig, alle Angaben auf den Karten auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
  • Alleinerziehenden, die bis zum 20. September 2007 die zur Gewährung der Steuerklasse II vorgesehene erforderliche Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht abgegeben haben, wird zunächst die Steuerklasse I erteilt. Eine entsprechende Versicherung kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, weiterhin unter Vorlage der Steuerkarte beim Bürgeramt abgegeben werden. Nähere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr zum Suchbegriff Steuerklassen (www.muelheim-ruhr.de). Ein Vordruck zur Versicherung ist dort hinterlegt und kann als pdf-Datei ausgedruckt werden. Hierzu wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Die Gemeinde ist nur für die Aufnahme der Versicherung und die Änderung der Steuerklasse zuständig, wenn mindestens ein Kind noch minderjährig ist.

Die Zuständigkeit für die Eintragung der Steuerklasse II bei Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, liegt beim Finanzamt.

  • Ein Steuerklassenwechsel, der am 1. Januar 2008 Gültigkeit haben soll, muß bis spätestens 31.12.2007 beim Bürgeramt beantragt worden sein. Soweit beide Eheleute berufstätig sind, müssen auch beide Lohnsteuerkarten zur Änderung der Lohnsteuerklasse vorgelegt werden.
  • Kinder, die im Ausland leben, werden nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
  • Kinderfreibeträge für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden ausschließlich durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2008 eingetragen. Die erforderlichen Vordrucke sind beim Finanzamt erhältlich.
  • Auch für die Eintragung der Kinderfreibeträge für Pflegekinder und Kinder einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, die zugleich Pflegekinder einer/eines anderen Steuerpflichtigen sind, ist - unabhängig vom Lebensalter der Kinder - das Finanzamt zuständig. Die erforderlichen Vordrucke sind ebenfalls ausschliesslich beim Finanzamt erhältlich.
  • Fehlende Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene werden seitens des Finanzamtes aufgetragen.
  • Von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benötigte Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008 sind unverzüglich an die Stadt Mülheim an der Ruhr zurück zu geben.

  • Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes:

- montags bis mittwochs von 08.00 bis 14.00 Uhr

- donnerstags von 08.00 bis 19.00 Uhr

- freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr

Das Bürgeramt weist darauf hin, dass nach der Zustellung der Lohnsteuerkarten erfahrungsgemäß, ab Ende Oktober, mit einem erhöhtem Publikumsandrang zu rechnen ist, was zu längeren Wartezeiten führen kann.

Kontakt


Stand: 19.10.2007

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