M I T: Bleiberechtsregelung nicht zufriedenstellend
Die Mülheimer Initiative für Toleranz bittet den Rat der Stadt, ein gerechtes, menschenwürdiges, bundeseinheitliches Gesetz für langjährig Geduldete zu fordern.
Bei der Tagung der Innenminister des Bundes und der Länder im vergangenen Jahr wurde das Bleiberecht für langjährig Geduldete besprochen. Mit dem Ergebnis sind die Mitglieder der MIT – Mülheimer Initiative für Toleranz nicht zufrieden:
Zu dürftig ist das Ergebnis; zu klein ist der Personenkreis, der die Neuerungen für sich in Anspruch nehmen kann. Nur etwa 5 – 10 % der betroffenen langjährig Geduldeten können auf ein besseres Leben hoffen. Alle anderen Migrantinnen und Migranten "bleiben außen vor". Sie sind also weiterhin von möglichen Abschiebungen bedroht. Auch die ominösen Kettenduldungen sind damit keineswegs "vom Tisch".
Außerdem steht die Verabredung der Innenminister keineswegs in Einklang mit der auch von der Stadt Mülheim an der Ruhr unterzeichneten Europäischen Charta zum Schutz der Menschenrechte in den Städten. Darin waren sich die Mitglieder des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit der MIT einig, die sich ergänzend mit dem Thema befasst hatten. Dabei stimmten sie überein, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, soll dieses "Bleiberecht" für einen größeren Kreis der Betroffenen Verbesserungen bringen.
Sie formulierten deshalb eine Eingabe an den Rat der Stadt, die dieser als Resolution verabschieden sollte.
R e s o l u t i o n
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr fordert eine vom Bundestag zu verabschiedende einheitliche gesetzliche Regelung des Bleiberechtes.
Diese soll eine dynamische Fristenregelung beinhalten, um auch in Zukunft Lösungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu eröffnen.
Die gesetzlichen Sperrwirkungen bei der Beendigung von Kettenduldungen sind aufzuheben. Die im Beschluss der Innenminister vorgesehenen Fristen sind deutlich abzusenken, damit nicht von vorneherein ein großer Teil der betroffenen Personen von der Regelung ausgeschlossen wird.
Die Betroffenen sollten mindestens eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der sie sich in der Bundesrepublik Deutschland frei bewegen und einen Arbeitsplatz suchen können.
Durch das Angebot von geeigneten Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen soll die Integration langfristig Geduldeter in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Außerdem soll gut integrierten und in Deutschland aufgewachsenen geduldeten Jugendlichen eine eigenständige Aufenthaltsperspektive gewährt werden.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr begrüßt die im Koalitionskompromiss am 14. November 2006 vereinbarte Änderung der Beschäftigungsverfahrensordnung und bittet den Bundesarbeitsminister, durch eine entsprechende Rechtsverordnung den betroffenen Personen nach vier Jahren geduldetem Aufenthalt einen Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung zu ermöglichen.
Wir bitten, diese Resolution zu verabschieden und sie den Mitgliedern der Bundesregierung, dem Bundesminister des Inneren, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie der für Integrationsfragen zuständigen Staatsministerin im Bundeskanzleramt und den Mülheimer Bundestagsabgeordneten zugänglich zu machen und sie zu bitten, sich im Rahmen dieser Resolution für eine Änderung der gegenwärtigen Regelung einzusetzen. Ergänzend sollten auch die Mülheimer Landtagsabgeordnete sowie der Landesminister für Familien, Frauen, Senioren und Integration über diese Resolution in Kenntnis gesetzt und gebeten werden, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Verbesserung einzusetzen.
Darüber hinaus halten wir eine Weitergabe dieser Resolution auch an den Deutschen Städtetag für wünschenswert.
Bekanntlich hat die Stadt Mülheim an der Ruhr die Europäische Charta zum Schutz der Menschenrechte in den Städten unterschrieben.
Es wäre schön, wenn mit dieser Resolution ein Impuls im Sinne der Menschlichkeit und zur Wahrung der Menschenrechte gesetzt werden könnte.
Kontakt
Stand: 26.02.2007













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