Masterplan Zentren und Einzelhandel

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) vom 19. Juni 2007 verpflichtet die Gemeinden Nordrhein-Westfalens zur Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche sowie zur Festlegung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente im Gemeindegebiet. Demgemäß hat der Rat der Stadt am 19. Juni 2008 den Masterplan Zentren und Einzelhandel beschlossen.

Der Masterplan Zentren und Einzelhandel legt die Zentren nach Haupt-, Stadtbezirks- und Stadtteilzentrum ebenso fest wie eine Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente. Zusätzlich formuliert der Masterplan Entwicklungsziele für die Zentren sowie Ziele für die Sonderstandorte und die Nahversorgung. Er ist eine sonstige städtebauliche Planung im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.

Sie können sich den Masterplan aus dem Kontext herunterladen.

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Stand: 24.05.2012

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