Mehrbedarf

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, für bestimmte Leistungen, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind, Mehrbedarfe zu gewähren. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, können in folgenden Fällen Mehrbedarfe gewährt werden:

 

  • für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder
  • für erwerbsfähige behinderte Menschen unter besonderen Bedingungen
  • für Ernährung unter bestimmten Voraussetzungen
  • für im Einzelfall unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe

Nähere Informationen über Art und Umfang erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung.

 

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Stand: 25.02.2011

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