MEO-Amtsapothekerin warnt vor Schlankheitspillen
Die im Essener Gesundheitsamt tätige Amtsapothekerin für die Städte Mülheim, Essen und Oberhausen gibt eine Warnung vor chinesischen Schlankheitskapseln weiter, die zurzeit im Internet und in privaten Kreisen verkauft werden. Es handelt sich um die Produkte "Evolution Slim & Slender" und "LiDa Dai Dai Hua Jiao Nang". MEO-Amtsapothekerin Bettina Bräutigam: "Die Mittel können die Gesundheit gefährden und sind nicht verkehrsfähig.
Dies hat die Prüfung einer Verbraucherbeschwerde und weiterer Proben im Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz ergeben." Als Inhaltsstoffe der Schlankheitspillen sind Pulver chinesischer Pflanzen angegeben. Die Untersuchung hat jedoch gezeigt, dass das weiße Pulver in den Kapseln in Wirklichkeit den nicht deklarierten Arzneimittelwirkstoff "Sibutramin" enthält.
Dieser verschreibungspflichtigen Stoff ist ein Appetitzügler und wird als letzte Möglichkeit zur arzneilichen Behandlung von Fettleibigkeit und Fettsucht verwendet. In Deutschland ist Sibutramin nur in einem einzigen Fertigarzneimittel enthalten, das in zwei Wirkstärken nach ärztlicher Verordnung in Apotheken erhältlich ist. Zu Sibutramin sind vielfältige Anwendungs-verbote und Nebenwirkungen bekannt: Der Wirkstoff kann klinisch relevante Blutdruckerhöhungen verursachen und akute Herzerkrankungen provozieren. Außerdem darf Sibutramin während der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht eingenommen werden. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen zudem gefährliche Wechselwirkungen. Die in den chinesischen Schlankheitskapseln gefundene Wirkstoffmenge ist fast doppelt so hoch wie die in Deutschland zugelassene höchste Einzeldosis.
Das Landesuntersuchungsamt warnt deshalb dringend vor der Einnahme der Produkte. Amtsapothekerin Bettina Bräutigam: "Grundsätzlich sollte man Arzneimittel nicht unkritisch und ohne Absprache mit einer Apotheke aus dem Internet bestellen." Und für alle, die die chinesischen Schlankheitskapseln verkaufen, gilt: Der Handel mit den genannten Produkten ist nach dem Arzneimittelgesetz ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Ansprechpartnerin für Rückfragen ist beim Essener Gesundheitsamt Amtsapothekerin Bettina Bräutigam, Telefon 02 01 / 88-53500.
Kontakt
Stand: 16.08.2005













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