Gewerbliche Personenbeförderung

Genehmigung nach § 2 Personenbeförderungsgesetz

Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (nur Pkw) in Mülheim an der Ruhr betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung des Ordnungsamtes.Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (nur Pkw) in Mülheim an der Ruhr betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung des Ordnungsamtes.
Informationen über diese Genehmigung und beizubringende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem unter diesem Beitrag hinterlegten Merkblatt. Ein Antragsvordruck ist dort ebenfalls hinterlegt.

Jede der möglichen Genehmigungen ist mit Kosten verbunden, welche detailliert dem Merkblatt zu entnehmen sind.

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Stand: 15.03.2012

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