Kleine Lotterien / Ausspielungen
Wer eine Kleine Lotterie oder Ausspielung (Tombola) durchführen will, muss diese aufgrund rechtlicher Vorschriften rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen oder - je nach Umfang - gegebenenfalls durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigen lassen. Weitergehende Information entnehmen Sie bitte dem im Kontext hinterlegten Anzeigevordruck.
Unter welchen Bedingungen eine solche Veranstaltung zulässig ist, können Sie dem ebenfalls im Kontext hinterlegten Merkblatt entnehmen.
Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.
Kontakt
Kontext
- Anzeige_Kleine_Lotterie_-_Ausspielung__Tombola2012 (Dateigröße: 32 KB/-typ: pdf)
- Merkblatt_Kleine_Lotterien_2012 (Dateigröße: 47 KB/-typ: pdf)
Stand: 14.02.2012






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