Ausländische Bildungsnachweise

Ausländische Bildungsnachweise - Anerkennung in Deutschland

Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen von EU- und Drittstaatlern ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Das LPA überprüft die fachliche Gleichwertigkeit der beruflichen
Qualifikation anhand von Zeugnissen, Urkunden, Diplomen und Bescheinigung.

Das Verfahren beruht auf der in den einzelnen Berufsgesetzen in nationales Recht umgewandelten EU-Richtlinie 2005/36/EG.

Das Antragsformular zur Anerkennung eines ausländischen Bildungsnachweises finden Sie hier:

Ihren Antrag senden Sie bitte direkt an das:

  • Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und
    Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40474 Düsseldorf

Eine sachgerechte Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsausbildung ist nur bei Vorlage der Unterlagen möglich, die auf dem Merkblatt unter folgenden link aufgelistet sind:  

www.brd.nrw.de
 

Kontakt


Stand: 31.03.2011

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