Merkblatt zur Einbürgerung

Für ausländische MitbürgerInnen besteht bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen die Möglichkeit einer eingehenden Prüfung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Einbürgerungsmöglichkeiten vor:

Hinweis:

Durch die Geburt erwirbt ein nach dem 3 Dezember 1999 geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • das Kind ist im Bundesgebiet geboren;
  • ein Elternteil hat zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet

und

  • der Elternteil besitzt zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis

oder

  • der Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder als Schweizer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EU oder einer Niederlassungserlaubnis.

Die Antragsformulare erhalten Sie beim Ordnungsamt, Einbürgerungsbehörde, Am Rathaus 1, Zimmer B 208 und B 210. Bringen Sie bitte Ihren gültigen Nationalpass mit.

Kontakt


Stand: 04.05.2012

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