Merkblatt zur Einbürgerung
Für ausländische MitbürgerInnen besteht bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen die Möglichkeit einer eingehenden Prüfung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Einbürgerungsmöglichkeiten vor:
Hinweis:
Durch die Geburt erwirbt ein nach dem 3 Dezember 1999 geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- das Kind ist im Bundesgebiet geboren;
- ein Elternteil hat zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet
und
- der Elternteil besitzt zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis
oder
- der Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder als Schweizer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EU oder einer Niederlassungserlaubnis.
Die Antragsformulare erhalten Sie beim Ordnungsamt, Einbürgerungsbehörde, Am Rathaus 1, Zimmer B 208 und B 210. Bringen Sie bitte Ihren gültigen Nationalpass mit.
Kontakt
Stand: 04.05.2012













[schließen]
Bookmarken bei