Merkzeichen
Neben der Höhe des Grades der Behinderung können gesundheitliche Merkmale auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt sein, die zu bestimmten besonderen Leistungen, sogenannten Nachteilsausgleichen, führen.
Bei den Merkzeichen handelt es sich um:
| G | Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt |
| aG | außergewöhnlich gehbehindert |
| H | Hilflos |
| Bl | Blind |
| Gl | gehörlos |
| B | berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson |
| RF |
Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich |
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis im Detail.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal
"Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 25.01.2012













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