Aktueller Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr 2012 in Kraft
Der neue Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr liegt vor – er gilt seit dem 1. Januar 2012 für die kommenden zwei Jahre und ersetzt damit den Mietspiegel 2008. Mülheimer Mietern wie Vermietern steht damit wieder ein objektives Instrument zur Verfügung um einzuschätzen, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist.
Er wurde für nicht preisgebundene Wohnungen erstellt und gibt die ortsübliche Vergleichsmiete für typische freifinanzierte Wohnungen (nicht gewerblich-genutzte Räume) im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr wieder. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.
Der neue Mietspiegel ist ebenso wie der vorherige Mietspiegel „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist.
Damit ein Mietspiegel als „qualifiziert“ gelten kann, muss er zum einen besonders hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zum anderen muss er von Interessenvertretern beider Parteien – also Mieter- und Vermieterseite – anerkannt werden. Beide Bedingungen erfüllt der neue Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Der neue Mietspiegel 2012 ist ab sofort an folgenden Orten erhältlich:
- ServiceCenterBauen des Technischen Rathauses der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Mo. - Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr sowie Do. von 14.00 - 16.00 Uhr
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mülheim an der Ruhr e. V., Wilhelmstraße 22, 45468 Mülheim an der Ruhr,
- Mieterbund Rhein-Ruhr e.V., Schloßstraße 8-10, 45468 Mülheim an der Ruhr,
- Mieterschutzbund Mülheim und Umgebung e. V., Schloßstraße 26, 45468 Mülheim an der Ruhr.
Falls Sie Fragen zur Anwendung des Mietspiegels oder rechtliche Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Mieter- beziehungsweise Vermieterverbände.
Gebühren
Eine gedruckte Version des Mietspiegels ist gegen eine Schutzgebühr von 4,00 Euro erhältlich. Bei Zusendung durch die Post mit Gebührenbescheid und anschließender Überweisung betragen die Kosten 6,00 Euro.
Unter der Rufnummer 0208 / 455-6411 können Sie den Mietspiegel auch telefonisch bestellen.
Kontakt
Stand: 06.01.2012













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