Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger

Um den Mitwirkungsanspruch einzulösen, wird ein Instrumentarium eingesetzt, das in einem hohen Maße den direkten Dialog zwischen der Oberbürgermeisterin und den Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet.

Dieser Dialog hat vorrangig die Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, im direkten Gespräch mit der Oberbürgermeisterin konkrete Vorschläge zu machen und konstruktive Meinungen zu äußern. Er ist ein ergänzendes Instrumentarium, um Sichtweisen der Bürgerschaft zu erhalten und in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

Ein weiteres zentrales Kriterium für die Ausgestaltung der Mitwirkung ist die Festlegung auf ein bestimmtes Projekt, ein Geschäftsfeld oder ein Aufgabengebiet.

Damit geht einher, dass ein Thema im Rahmen der Stadtkanzlei in einem zeitlich überschaubaren Rahmen auf den Ebenen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik abgearbeitet wird.

In Bezug auf die Bürgerschaft ermöglicht dies -wenngleich kein repräsentatives- so doch ein fokussiertes Stimmungs- und Meinungsbild.

In Bezug auf Verwaltung und Politik gewährleistet die Festlegung auf ein Thema einen transparenten, zeitlich begrenzbaren, aber auch zu begrenzenden Prozess zur Einschätzung, Auswertung und angestrebten Umsetzung der gemachten Vorschläge. Der Rückkoppelungsprozess wird für alle verlässlich und verbindlich.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet auf themenbezogene Veranstaltungen mit der Oberbürgermeisterin, die eingebettet werden in einen transparenten Prozess der Rückkoppelung. Der Charakter der Veranstaltungen kann dabei reichen vom öffentlichen Forum mit mehreren hundert Teilnehmern bis hin zum Kamingespräch im kleinen Kreis.

Detaillierte Informationen finden Sie im Kontext.

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Stand: 20.06.2011

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