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Förderung bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist. Unter anderem können folgende Unterstützungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden:
- Fahrtkosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
- Arbeitsmittel
- Umzugskostenhilfe
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie durch Ihren Casemanager. Dieser entscheidet auch über die Notwendigkeit und Erbringung der jeweiligen Leistung.
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Stand: 11.10.2010








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