Mülheim hat einen neuen Landschaftsplan
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 28. Februar 2005 ist jetzt der neue Landschaftsplan für Mülheim an der Ruhr rechtkräftig. Der Plan ersetzt den Landschaftsplan aus dem Jahre 1982. Das aktuelle Wissen um ökologische Zusammenhänge, die städtebaulichen Entwicklung der letzten Jahre und das neue Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung haben zu einem differenzierten und umfassenden Schutz des baulichen Außenbereichs, also der unbebauten Freiräume der Stadt, geführt.
Im Vordergrund des Landschaftsplans steht der Schutz von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungsräumen. Tier- und Pflanzenarten und ihre naturnahen Lebensräume und der landesweit geforderte Aufbau eines Biotopverbundsystems werden genauso berücksichtigt, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Der Landschaftsplan ist aber auch das Ergebnis intensiver Dialoge mit Vertretern und Vertreterinnen von Erholungssuchenden und Sportlern, von Landwirtschaft und ehrenamtlichem Naturschutz.
Statt bisher vier gibt es jetzt 18 Naturschutzgebiete, das verdeutlicht die gestiegene Bedeutung naturnaher Lebensräume auch im Ballungsraum. So sind weite Teile des Ruhrtales, des Uhlenhorstes und des Aubergs sowie die Täler von Hexbach, Rumbach, Forstbach und Rossenbeck als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Insgesamt trifft der neue Landschaftsplan fast 500 Festsetzungen von der Pflege einzelner Kopfbäume bis zur Ausweisung großer Naturschutzgebiete. Die genauen Festsetzungen und die Karten der Gebiete sind im Internet unter der Adresse http://www.muelheim-ruhr.de/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr.html zu finden.
Zum Schutz der Flächen sind natürlich auch Einschränkungen nötig. So gilt in den Schutzgebieten allgemeines Bauverbot. In den wertvollen Naturschutzgebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden. Verschiedene Maßnahmen sollen im Laufe der nächsten Jahre durchgeführt werden. Heckenpflanzungen sollen Erosion verhindern, Fuß- und Radwege naturverträgliche Erholung ermöglichen, störende Bachverbauungen sollen aufgehoben werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz unter den Telefonnummern 4 55 70 25 oder -70 41.
Kontakt
Stand: 04.03.2005













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