Mülheimer Bürgerbrief / Thema: Fluglärm (2)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Zum zweiten Mal wenden wir uns mit einem Bürgerbrief zum Thema FLUGLÄRM an Sie. Dabei geht es erneut um die Belastungen, die vom Flughafen Düsseldorf für unser Stadtgebiet ausgehen.
Die Ergebnisse der inzwischen durchgeführten Lärmmessungen machen deutlich: Eine tatsächliche zusätzliche Belastung der Mülheimer Bürgerinnen und Bürger durch den Fluglärm ist gegeben. Die Messergebnisse werden Ihnen auf den folgenden Seiten vorgestellt.
Was haben wir zwischenzeitlich getan:
Zum Jahresende 2001 wurden insgesamt vier Anträge in die Lärmschutzkommission des Verkehrsflughafens Düsseldorf eingebracht. Dies führte u.a. zu dem Ergebnis, dass nun für das Mülheimer Stadtgebiet neue Berechnungen erstellt werden, um diejenigen Streckenverläufe herauszufinden, die die geringste Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen. Des Weiteren »laufen« zur Zeit zwei Anträge der Stadt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS):
- Die DFS wird gebeten, potentielle Auswirkungen der Einführung weiterer
Flughöhen im oberen Luftraum zu erläutern (Stichwort: Zunahme der Flugbewegungen?) und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Mülheimer Stadtgebiet aufzuzeigen. - Überprüfung der Möglichkeit, außerhalb von Spitzenzeiten auf den regulären Einbahnbetrieb, sprich die ausschließliche Nutzung der Südbahn, umzustellen. Dieses Vorgehen würde sich insbesondere entlastend auf die südlichen Stadtteile Mülheims auswirken.
Darüber hinaus wird gebeten, darzustellen, wie genau der unbestimmte Rechtsbegriff »Spitzenzeiten«" durch die Deutsche Flugsicherung ausgefüllt wird. Denn bei Spitzenzeiten darf auch die Parallelbahn (»Nordbahn«) zum Starten und Landen genutzt werden, was wiederum erhöhte Lärmbelästigung im Mülheimer Süden mit sich bringt.
Anfrage an das Luftfahrtbundesamt
In Abstimmung mit dem Netzwerk gegen Fluglärm wurde eine Anfrage an das Luftfahrtbundesamt gestellt. Hierbei geht es vor allem darum, ob es für die Änderungen der Verkehrsaufteilungen auf Nord- und Südrouten einen formalen Verwaltungs-vorgang o.ä. gibt. Hiermit soll die Frage beantwortet werden, inwieweit bei den Änderungen das Stadtgebiet Mülheim durch die DFS oder das Luftfahrtbundesamt selbst korrekt in die Abwägung einbezogen wurde, also die möglichen negativen Auswirkungen auf das Mülheimer Stadtgebiet vor Einführung der Änderungen betrachtet wurden.
Rechtsgutachten
Darüber hinaus lasse ich derzeit ein Rechtsgutachten erstellen, in dem untersucht werden soll, ob das Stadtgebiet bei sämtlichen Änderungen, die zur Verschlechterung der Fluglärmsituation in Mülheim geführt haben, in alle Abwägungsprozesse korrekt einbezogen wurde. Über die Ergebnisse werden wir Sie in weiteren Bürgerbriefen informieren.
Sollten sie noch Fragen zum Thema Fluglärm haben, so wenden sie sich bitte an die auf den folgenden Seiten angegebenen Ansprechpartner.
Fluglärmmessungen in Mülheim
Aufgrund der anhaltenden Beschwerden Mülheimer Bürgerinnen und Bürger über den durch den Verkehrsflughafen Düsseldorf verursachten Fluglärm wurden durch die Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Umweltschutz, in der Zeit vom 24.7. bis 20.8.2001 Lärmmessungen durchgeführt.
Das Messprogramm umfaßte vier Standorte in den Stadtteilen Mintard, Saarn, Speldorf und Menden (s. Karte). Die Messpunkte wurden nach der Höhe der zu erwartenden Belastung sowie nach Beschwerdehäufungen ausgewählt. An jedem dieser Standorte wurde für die Dauer von einer Woche eine mobile Messanlage aufgestellt. Die Ergebnisse der Messungen können im Amt für Umweltschutz, Rathaus Zimmer 234, eingesehen werden.
Die Auswertung der Messergebnisse erfolgte nicht nur auf Basis des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, sondern auch nach geltenden DIN-Vorschriften sowie der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder. Es wurden sowohl die Dauerschallpegel wie auch die Maximalpegel ausgewiesen.
Stichworte:
Maximalpegel = höchster Schalldruck (»Spitze«) eines Einzelschallereignisses
Dauerschallpegel = aus Einzelschallereignissen über einen bestimmten Zeitraum gemittelter Schalldruckpegel. Wird auch Beurteilungspegel genannt, wenn er die mittlere Geräuschbelastung während einer bestimmten Beurteilungszeit (z.B. 22 - 6 Uhr) charakterisiert.
In der folgenden Tabelle werden die Fluglärm-Beurteilungspegel (Dauerschall) an den verschiedenen Messstellen sowie einige statistische Informationen angegeben:
Die Angabe der Geräuschstärke erfolgt in Dezibel (dB). Es handelt sich hierbei um eine logarithmische Skala. Wird, wie in der obigen Tabelle, der Pegel in dB(A) angegeben, so ist noch eine dem menschlichen Hörvermögen angepasste Bewertung der unterschiedlichen Frequenzen enthalten.
|
Mintard (24.7 – 31.7.01) |
Saarn (31.7. – 8.8.01) |
Speldorf (8.8. – 14.8.01) |
Menden (14.8. – 20.8.01) | |
|
Wetterlage (Hauptwindrichtung) |
N bis O |
S bis W |
SW |
W |
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Flugbewegungen im Messzeitraum |
585 (ca. 84 pro Tag) |
17 (ca. 2 pro Tag) |
68 (ca. 10 pro Tag) |
70 (ca. 10 pro Tag) |
|
Dauerschallpegel* tags (6 – 22 Uhr) |
47,7 dB(A) |
32,8 dB(A) |
42,7 dB(A) |
42,9 dB(A) |
|
Dauerschallpegel* nachts (22 – 6 Uhr) |
40,1 dB(A) |
- |
34,5 dB(A) |
36,3 dB(A) |
|
Häufigste Maximalpegelbelastung im Bereich |
59 – 64 dB(A) |
59 – 64 dB(A) |
59 – 64 dB(A) |
64 – 69 dB(A) |
|
Schwankungsbereich des Maximalpegels |
52,2 – 72,7 dB(A) |
58,5 – 68,7 dB(A) |
52,2 - 76,2 dB(A) |
56,2 – 73,8 dB(A) |
* Dauerschallpegel nach DIN 45643
Belastender Dauerschallpegel
Festzustellen ist, dass in Bereichen des Mülheimer Stadtgebietes, die vor anderthalb Jahren als ruhige Stadtteile galten und keiner Fluglärmbelastung ausgesetzt waren, nunmehr eine erhöhte Dauerschallpegelbelastung festgestellt werden konnte und diese als belastend angesehen wird. Mit fast 48 dB(A) Dauerschallpegel in Mintard kann vor dem Hintergrund einer Steigerung des Flugverkehrs schnell die Erheblichkeitsbelastung nach Erhebungen des Umweltbundesamtes, insbesondere bei Ostwind-Wetterlage, überschritten werden.
Kriterien der Unzumutbarkeit von Fluglärm gem. Umweltbundesamt
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Mittelungspegel von | |
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Erhebliche Belästigung: |
55 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts |
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Gesundheitsbeeinträchtigungen: |
60 dB(A) tags, 50 dB(A) nachts |
|
Gefahr für Herz-Kreislauf-Erkrankungen: |
65 dB(A) tags, 55 dB(A) nachts |
Ein Mehr an Belastung der Mülheimer Bürgerinnen und Bürger durch den Fluglärm wird zudem durch die Maximalpegel untermauert.
Was die Maximalpegel angeht, so ergibt sich hier ein differenzierteres Bild. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes können Einschränkungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens sowie körperliche Reaktionen bei Momentanpegeln von über 60 dB(A) einsetzen, und dies unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen. Diese Momentanpegel werden an allen Messorten überschritten, an dreien sogar nachts. Vereinzelt traten im Nachtbereich (22 bis 6 Uhr) Maximalpegel auf, die eine Störung der Nachtruhe erwarten lassen.

Beeinträchtigung nachgewiesen
Während der Messungen in Mintard herrschten nördliche, nordwestliche und östliche Windrichtungen vor. Daher waren während dieser Messwoche auch häufige Überflüge zu beobachten. Während der Messwoche in Saarn waren hauptsächlich südwestliche Windrichtungen vorherrschend, daher waren kaum Flugbewegungen zu beobachten. Ähnlich verhielt es sich während der Messungen in Speldorf. In der Mendener Messwoche kam der Wind fast ausschließlich aus West, daher waren auch hier verhältnismäßig wenige Flugbewegungen messbar.
Generell bleibt festzustellen, dass sich während des Messzeitraumes deutlich gezeigt hat, dass Mülheim vor allen Dingen bei nördlichen und östlichen Windrichtungen durch die Abflüge des Düsseldorfer Flughafens beeinträchtigt wird.
Die wichtigsten Adressen zum Thema Fluglärm
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Niederlassung Düsseldorf
Kieshecker Weg 250
40468 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 41 54 – 1
www.dfs.de
Flughafen Düsseldorf GmbH
Postfach 30 03 63
40403 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 421 – 0
www.duesseldorf-international.de
Netzwerk gegen Fluglärm
Herr Waldemar Nowak
Birkenstraße 9
45478 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 02 08 / 5 58 59
Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Bereich Lärm und Technik
An der Schmeidt 15
40886 Ratingen
Telefon: 0 21 02 / 93 13 30
www.fluglaerm.de
2., überarbeitete Version, Mai 2003
Kontakt
Stand: 21.06.2007













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