Archiv-Beitrag vom 08.01.2018Mülheimer Mietspiegel fortgeschrieben

Archiv-Beitrag vom 08.01.2018Mülheimer Mietspiegel fortgeschrieben

Neue Mietpreisübersicht ab 1. Januar 2018 in Kraft

Fassadenwettbewerb 2012. Prinzeß-Luise-Straße, 2. Preis Kategorie A. 25.06.2013 Foto: Walter SchernsteinDer neue, fortgeschriebene Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr liegt vor – er gilt seit dem 1. Januar 2018 für die kommenden zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2019 und ersetzt damit den Mietspiegel 2016. Mülheimer Mietern steht damit weiterhin ein objektives Instrument zur Verfügung, um einschätzen zu können, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist. Einvernehmlich haben alle Mitglieder des Arbeitskreises Mülheimer Mietspiegel dem neuen Zahlenwerk zugestimmt.

Der neue Mietspiegel bleibt durch die Fortschreibung „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist. Der Mietspiegel dient außerdem als Begründung bei Mieterhöhungsverlangen oder Prüfungen der Angemessenheit gezahlter Mieten. Auch vor Gericht ist er das Beweismittel „erster Wahl“, da widerlegbar vermutet wird, dass ein qualifizierter Mietspiegel die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im Sinne des Paragrafen 558 d Absatz 3 BGB wiedergibt.

Damit ein Mietspiegel als „qualifiziert“ gelten kann, muss er zum einen besonders hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zum anderen muss er von Interessenvertretern beider Parteien – also Mieter- und Vermieterseite – anerkannt werden. Beide Bedingungen erfüllt der neue Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Der Mülheimer Mietspiegel 2018 beruht auf einer Fortschreibung des Mietspiegels 2016 anhand des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Er erfüllt damit die Vorgaben, die das Bürgerliche Gesetzbuch an die Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels richtet. Das vom Arbeitskreis beauftragte Bochumer InWIS-Institut hat auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes einen Anstieg der bisherigen Mietspiegel-Werte um rund 1,6 Prozent ermittelt.

Der Mülheimer Mietspiegel entspricht damit in Aufbau und Struktur seinem Vorgänger aus dem Jahr 2016 – einzig die Beträge der Mietspiegel-Tabelle und die Zu- und Abschlagswerte der Wohnungsmerkmale wurden jeweils um den Fortschreibungsfaktor angepasst.

Der neue Mietspiegel 2018 für Mülheim an der Ruhr ist ab sofort kostenfrei als Download im Internet unter folgendem Link erhältlich: http://mietspiegel.muelheim-ruhr.de.
Neben einem Link zur adressgenauen Online-Abfrage der Lärmbelästigung bietet die Stadt in dem Beitrag auch die Möglichkeit, schnell und einfach die Zuordnung von Wohnungen zu den im Mietspiegel dargestellten Gebieten zu prüfen.

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Stand: 08.01.2018

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