MülheimPass

MülheimPass im neuen Gewand

Vergünstigungen für Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen

Darstellung des MülheimPass. Vorstellung des Scheck-Karten Designs.Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen ab 14 Jahre können mit dem MülheimPass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Den Vergünstigungskatalog finden Sie als Anlage in der Datei zum Kontext. Seit 1987 stellt die Stadt den MülheimPass, ehemals Sozialpass, aus. Ab sofort steht das Angebot nicht nur den Sozialhilfeberechtigten und Beziehern von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag nach § 24 SGB XII zur Verfügung. Neu ist, dass auch einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, den MülheimPass erhalten können.

 

Plastikkarte in Scheckkartenformat

Der neu gestaltetet MülheimPass wird als Plastikkarte in Scheckkartenformat ausgestellt.

Sozialhilfeberechtigte, Arbeitslosengeld II-Bezieher und alle anderen Empfänger von Transferleistungen erhalten den neuen Pass Anfang März automatisch per Post.

Alle Mülheimerinnen und Mülheimer, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, aber über ein geringes Einkommen verfügen, können den MülheimPass auf Antrag erhalten.

Diesen Antrag können Sie ab sofort beim Sozialamt stellen:

  • Sozialamt, Am Hauptbahnhof 2 (Ellen Vollmann)
  • Sozialagentur Eppinghofer Straße 50 (am Empfang)
  • Sozialagentur Kaiser-Wilhelm-Straße 29 a (am Empfang)

Mitzubringen sind:

  • Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensbescheinigungen aller im Haushalt lebenden
      Personen (Gehaltsabrechung, Rentenbescheid etc.)
  • vollständiger Kontoauszug des letzten Monats
  • Mietvertrag und Nachweis vom Vermieter über die aktuelle
      Miethöhe (Gesamtmiete inkl. Heizung und Nebenkosten)

Ohne besonderen Nachweis wird eine Freibetragspauschale von monatlich 100 EURO anerkannt.

 

Anspruchsberechtigte

Sie können vorab selbst überprüfen, ob Sie den MülheimPass erhalten können.

Im Online-Vordruck wird nach Eingabe der Personen, der Mietkosten und des Einkommens eine Berechnung vorgenommen, die zum Schluss anzeigt, ob ein Anspruch auf den MülheimPass besteht oder nicht.

Darüber hinaus finden Sie in der beigefügten Datei zum Kontext zusammenfassende Informationen.

 

Partnerunternehmen:

Die Stadt Mülheim an der Ruhr möchte Partner aus Kultur, Wirtschaft, Handel, Banken, Versicherungen und Sport als Partnerunternehmen des MülheimPasses gewinnen, um damit das Leistungsspektrum zu vergrößern.

Wer Partnerunternehmen des MülheimPasses werden möchte, kann sich wenden an das Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Klaus Konietzka, Telefon 02 08 / 4 55 - 50 01,  E-Mail: versenden

Kontakt

Kontext


Stand: 17.10.2011

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