MülheimPass
MülheimPass im neuen Gewand
(Telefon-Hotline 02 08 / 4 55 88)
Vergünstigungen für Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen
Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen ab 14. Jahre können mit dem MülheimPass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Der Vergünstigungskatalog steht als Anlage in der Kontextbox zur Verfügung.
Sozialhilfeberechtigte, Arbeitslosengeld II-Bezieher und alle anderen Empfänger von Transferleistungen erhalten den neuen Pass Anfang März automatisch per Post.
Neu ist, dass ab sofort auch Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen, die keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, den MülheimPass auf Antrag erhalten können.
Diesen Antrag können sie ab sofort persönlich beim Sozialamt/Sozialagentur stellen.
Vorab können Sie Online testen, ob Sie die gegebenen Voraussetzungen erfüllen.
Kontakt
Stand: 08.09.2011













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