Namens- oder Adressänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich Ihre persönlichen Daten (Name oder Adresse) geändert haben, sind Sie als Fahrzeughalter verpflichtet, Ihre Fahrzeugpapiere möglichst bald auf den neuesten Stand zu bringen.
Diese Änderung sollte auch in Ihrem eigenen Interesse liegen, denn beispielsweise bei Halterfeststellungen nach einem Unfall können gerade die persönlichen Daten von größter Wichtigkeit sein!
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
- nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragungen im Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I reichen grundsätzlich aus und
- bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht sowie die Vorlage beider Ausweise (Antragsteller und Bevollmächtigter) erforderlich. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie in den weiter unten stehenden Links.
Gebühren
- 10,70 Euro Adressänderung mit altem Fahrzeugschein
- 11,40 Euro Adressänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I
- 19,60 Euro Namensänderung mit altem Fahrzeugschein und -brief
- 11,40 Euro Namensänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I und II
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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