Öffentlich-rechtliche Namensänderung

In gesetzlich eng begrenzten Fällen kann ein einmal bestehender Vor- oder Familiennamen geändert werden, wenn "wichtige Gründe" im Ausnahmefall die Änderung rechtfertigen.

Es sollte immer ein Vorgespräch geführt werden. Das Vorgespräch ist natürlich kostenlos. Es ist sinnvoll, für dieses Vorgespräch einen Termin zu vereinbaren.

Gebühren

Gebühren

Die Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro und 1.022,00 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.

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Stand: 09.11.2011

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