Neue Fahrzeugpapiere zum 1.Oktober: Fälschungssicherheit erhöht!

Am 1.Oktober 2005 werden aufgrund einer EU-Richtlinie, die in nationales Recht umzusetzen war, neue straßenverkehrs-rechtliche Vorschriften in Kraft treten. Hierdurch soll die Fälschungssicherheit der Eintragungen in den Dokumenten an die heutigen Standards angepasst werden.

Mit dieser Neuregelung dürfen die Zulassungsbehörden nur noch das neue, aus zwei Teilen bestehende Dokument, der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und Teil II (bisher Fahrzeugbrief) ausstellen. Die Fahrzeugdaten werden in EG-einheitliche Codierungen eingetragen. Der Dateninhalt ist im Gegensatz zu den Altdokumenten in den beiden Zulassungsbescheinigungen nicht mehr identisch. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II, die den Eigentumsnachweis darstellt, enthält aus datenschutz-rechtlichen Gründen nur noch zwei statt bisher sechs Felder für Haltereinträge. Lediglich die Anzahl der Vorhalter ohne Namensnennung wird als zusätzlicher Hinweis ausgewiesen. Der alte Fahrzeugschein, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I, wird wegen der zunehmenden Bedeutung, sicherheitstechnisch aufgewertet. Die bis zum 1.10.2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten zunächst weiterhin ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei dem nächsten Geschäftsvorfall, der Änderungen erforderlich macht, gegen das neue Dokument ausgetauscht. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig rund 5 EURO. Eine Wahlmöglichkeit des Austausches nur eines Teiles des Dokumentes besteht nicht. Bei der Adressenänderung auf Grund eines Umzuges innerhalb Mülheims oder bei einer Namensänderung ist eine Neuausstellung nicht erforderlich. Es können die alten Dokumente weiter verwandt werden. Für auswärtige Fahrzeuge, die schon mit neuen Fahrzeugpapieren ausgestattet sind, können nur noch Dienstleistungen erbracht werden, wenn die Zulassungs-bescheinigung komplett (also Teile I und II) vorgelegt wird. Sollte ein Fahrzeugschein in Verlust geraten, muss ab dem Stichtag auch der Brief vorgelegt werden. Grundsätzlich ändert sich für bereits zugelassene Fahrzeuge, soweit keine Veränderung vorgenommen werden soll, zunächst nichts.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften macht die zusätz-liche Erfassung und den Abgleich von Fahrzeugdaten erforderlich. Diese Datenerfassung sollte zum 1.10.05 technisch durch eine Online-Anbindung zum Kraftfahrt-bundesamt unterstützt werden. Technische Probleme, die nicht von der Stadt zu vertreten sind, verhindern zur Zeit dieses Vorhaben. Es handelt sich hierbei derzeit um ein generelles Problem aller Zulassungsstellen im Ruhrgebiet und wird sich erst innerhalb der nächsten Monate ändern. Für Mülheim ist schon eine zeitnahe Änderung Ende Oktober in Sicht.

Bis dahin sind mögliche längere Wartezeiten leider nicht zu vermeiden, entschuldigt sich das Bürgeramt!

 Telefonische Auskünfte unter 4 55 33 33.

Kontakt


Stand: 28.09.2005

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