Neue Sondernutzungssatzung - Ermäßigungen beschlossen
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 eine neue Sondernutzungssatzung beschlossen. In der heutigen Zeit durchaus unüblich, bleiben die Gebühren nicht nur seit 13 Jahren weiterhin stabil, sondern die Politik hat für die Mülheimer Gewerbetreibenden sogar zusätzliche Ermäßigungen beschlossen.
Die Sondernutzungssatzung regelt die besondere Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Dies betrifft z. B. das Aufstellen von Gerüsten und Containern, Hinweis- und Werbebeschilderung, Werbeanhänger, Warenauslagen sowie Außengastronomie. Für private Flächen gilt die Satzung allerdings nicht. Die Sondernutzungssatzung wurde vor Beschlussfassung sehr ausgiebig zwischen Politik, Verwaltung und Interessensvertretern aus Wirtschaft und Verbänden diskutiert. Im Ergebnis sind viele der neuen Regelungen kundenfreundlicher und tragen dazu bei, dass das Ortsbild unserer Stadt verbessert wird. Die beschlossenen Ermäßigungen soll es geben, wenn durch lang andauernde Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum in unmittelbarer Nähe der Sondernutzung erhebliche Belästigungen und Behinderungen eintreten. Aufgrund der Großbaustellen im Innenstadtbereich hat die Politik sogar für den gesamten Innenstadtbereich eine generelle Ermäßigung bis zum Jahre 2010 beschlossen.
Es war für die Mitarbeiter der Verwaltung eine Herausforderung, die zum Teil komplizierte Rechtsmaterie der Satzung in verständliche Worte zu fassen, einerseits dem Wunsch nach mehr und andererseits nach weniger Regelungen zu entsprechen und widerstrebenden Interessen "unter einen Hut" zu bringen. Wenn die Sondernutzungssatzung wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, wird die Stadtverwaltung einzelne Regelungen detaillierter vorstellen.
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Stand: 15.12.2006













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