Neue Umweltzone in Mülheim

Große Umweltzone Ruhrgebiet tritt ab 1. Januar in Kraft


Umweltzone Ruhrgebiet 2011, Inkrafttreten 01.01.2012In den Ruhrgebietsstädten werden die gesetzlichen EU-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht flächendeckend eingehalten. Daher wird am 1. Januar 2012 im Ruhrgebiet eine große zusammenhängende Umweltzone eingerichtet. Die Umweltzone mit Verkehrsverboten für bestimmte Fahrzeuggruppen erstreckt sich über weite Teile der Revierstädte von Duisburg bis Dortmund.

In Mülheim umfasst die neue Umweltzone das gesamte nördliche Stadtgebiet. Die Grenze verläuft entlang der Duisburger Straße, Saarner Straße, Straßburger Allee, B1 (Kölner Straße/Mendener Brücke/Untere und Obere Saarlandstraße), Zeppelinstraße und Lilienthalstraße. Die genannten Straßen sind nicht Bestandteil der Umweltzone. Die Umweltzone erstreckt sich somit auf die Stadtteile Styrum, Dümpten, Altstadt I und II, Heißen sowie die nördlichen Bereiche der Stadtteile Speldorf, Broich, Saarn und Holthausen.

Innerhalb der gekennzeichneten Flächen gilt ab Januar ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plakette erhalten. In den folgenden zwei Jahren wird die Regelung stufenweise verschärft. Ab dem 1. Januar 2013 wird ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette und ab 1. Juli 2014 für Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette wirksam. Die Umweltzone in Mülheim wird zwischen Weihnachten und Neujahr ausgeschildert.

Plaketten sind beim Bürgeramt, Löhstraße 22-26 zu erhalten. Außerdem können Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten), die Plaketten ausstellen. Es genügt die Vorlage des KFZ-Scheins im Original. Für die Ausstellung der Plakette erhebt die Stadt Mülheim eine Gebühr von 5 Euro, die Kosten bei anderen Stellen können hiervon abweichen.
Für die Gültigkeit der Plaketten, die bundesweit in jeder Umweltzone gelten, besteht keine zeitliche Beschränkung. Die Plakette müssen jedoch erneuert werden, wenn sich das KFZ-Kennzeichen ändert.

Ausnahmen für Bewohner und Gewerbetreibende in neuen Gebieten

Anwohner sowie ansässige Gewerbebetriebe in den neu hinzugekommenen Gebieten haben die Möglichkeit, für ihre Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plakette erhalten, eine Ausnahmegenehmigung für sechs Monate (bis max. 30.6.2012) zu erhalten. Entsprechende Anträge können ab sofort beim Ordnungsamt, Heinrich-Melzer-Straße 1 (ab 4.1.2012: Historisches Rathaus, Am Rathaus 1) gestellt werden.
Für Wohnmobilbesitzer mit Hauptwohnsitz in der Umweltzone sind auf Antrag Fahrten von der Wohnung bis zur nächsten Autobahnauffahrt möglich. Darüber hinaus erhalten Gewerbebetriebe und Privatpersonen nur bei Vorliegen wirtschaftlicher und sozialer Härten für bestimmte Fahrtzwecke eine Ausnahmegenehmigung.

Die Umweltzone ist eine zentrale Maßnahme des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, der von den drei Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg aufgestellt wurde und am 15. Oktober in Kraft getreten ist. Der Luftreinhalteplan umfasst weitere industriell und verkehrlich wirkende Maßnahmen sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Maßnahmen. Ziel des Gesamtplanes ist die dauerhafte Verminderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung bzw. das Einhalten der gesetzlichen Grenzwerte - somit ein nachhaltiger Gesundheitsschutz.

Nähere Informationen zur Umweltzone finden Sie auch hier.

Für allgemeine Fragen steht Ihnen Gerald Angstmann vom Amt für Umweltschutz im Hans-Böckler-Platz 5 unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Plaketten gibt es im Bürgeramt, Löhstraße 22-26, Telefon: 0208/455-0,
Ausnahmegenehmigungen im Ordnungsamt, Heinrich-Melzer-Straße 1,

Hinweis:

Die Dienstellen sind in den Betriebsferien vom 27. Dezember 2011 bis 3. Januar 2012 geschlossen (Umzug) und ab dem 4. Januar 2012 im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1 (ehemaliger Platz der Deutschen Einheit) zu finden. Weitere Infos hier...

Kontakt


Stand: 12.01.2012

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