Euro-Kartenführerschein (Umtausch alt gegen neu)

Sie können jederzeit die Ausstellung eines Kartenführerscheines beantragen, beispielsweise wenn Sie einen Führerschein im alten Format besitzen, den Sie gerne eintauschen möchten oder wenn Ihr alter Führerschein unleserlich geworden ist.

Auf Wunsch wird Ihnen der neue Kartenführerschein per Post zugestellt.
Sie müssen dann jedoch Ihren alten Führerschein abgeben und erhalten für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig (siehe unten) und befreit Sie von der Pflicht, einen Führerschein mitzuführen.
Sie gilt allerdings nur für die Bundesrepublik Deutschland.

Bis Ihr Kartenführerschein hergestellt ist, muss mit einer Bearbeitungzeit von etwa 4 Wochen gerechnet werden. Eine Expresslieferung - gegen eine zusätzliche Gebühr - verkürzt die Bearbeitungszeit auf drei bis fünf Tage. 

Bezüglich der neuen, ab 19. Januar 2013 auszustellenden befristeten Führerscheine finden Sie auf der Informationsseite des Bundesverkehrsministeriums viele Informationen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Führerscheinstelle (Kontaktdaten siehe unten).

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage Ihres nationalen Führerscheines
  • ein aktuelles Passbild, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei).

 

Gebühren

Gebühren

  • 24,00 Euro Grundgebühr

gegebenenfalls zuzüglich:

  • 10,00 Euro Ausnahmegenehmigung
  • 29,75 Euro Expresslieferung

 

Kontakt

Kontakt


Stand: 06.12.2012

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