Neuer Mietspiegel für Mülheim
Neuer Mietspiegel für Mülheim
Ob beim freifinanzierten Wohnraum eine Miete korrekt bemessen ist, ob sie überzogen oder zu niedrig angesetzt ist, das kann keine Frage der subjektiven Einschätzung sein. Es braucht vielmehr eine verlässliche, objektive Vergleichsgrundlage – den Mietspiegel.Der Mietspiegel bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe zu vereinbaren. Damit steht Vermietern ein leicht handhabbares Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. zur Begründung einer Mieterhöhung zur Verfügung. Mieter können ihrerseits leicht überprüfen, inwieweit der geforderte Mietzins angemessen bzw. eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist.
Seit dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes zum 1.9.2001 ist gesetzliche Basis für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel der § 558 d BGB. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Wechsel beim Aufstellungsverfahren
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 5.10.1995 wurde zum 1.1.1998 für Mülheim an der Ruhr ein erster empirischer, auf Ergebnisse einer postalischen Repräsentativerhebung gestützter Mietspiegel wirksam. Die Federführung lag erstmals bei der Stadt Mülheim an der Ruhr. Der zweite Mietspiegel wurde zum 1.1.2004 aufgelegt.
In der Praxis hat sich der qualifizierte Mülheimer Mietspiegel bewährt.
Neuaufstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Spätestens mit der 2001 wirksam gewordenen Reform des Mietrechts, die u. a. die Bedeutung eines qualifizierten Mietspiegels als Beweismittel im Mietprozess herausgestellt hat, besteht zwischen den Mülheimer Wohnungsmarktexperten bzw. den Interessenvertretungen der Mietvertragsparteien Einvernehmen, an der neuen Aufstellungspraxis festzuhalten.
Verfahrensbeteiligte – Arbeitskreis Mietspiegel
Die Federführung bei der Neuaufstellung lag wieder bei der Stadt (Amt für Wohnungsförderung und Wohnungswesen i. Verb. mit dem Stab Kommunale Entwicklungsplanung und Stadtforschung). Die fachliche Unterstützung stellte erneut ein Expertenkreis "Mietspiegel" sicher, an dem Fachleute aller Seiten, nämlich die örtlichen Mietervereine, die Wohnungsbaugesellschaften MWB und SWB sowie die Interessenvertreter der Vermieter (Haus und Grund), des Rings Deutscher Makler und des Gutachteraus-schusses der Stadt, beteiligt waren.
Empirische Stichprobenerhebung
Mittels Fragebogen wurden rd. 20.000 zufällig ausgewählte Mülheimer Bürgerinnen und Bürger postalisch befragt. Nicht zuletzt aus Kostengründen lag es nahe, die Gelegenheit zu nutzen und wohnungsbezogene Sachfragen mit anderen Aspekten der Wohnsituation und zur Lebenslage schlechthin zu kombinieren.
Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig, die Anonymität der Befragten garantiert. Die Auswertung der rd. 6.300 zurück-gesandten Fragebogen erfolgte in der sogen. abgeschotteten Statistikstelle des o. g. Stabes.
Kostenaspekte
Die Gesamtkosten einschl. Personalkosten werden rd. 80.000 € betragen, die darin enthaltenen Sachkosten (Befragungsmaterial, Porto, Druck, externe Datenerfassung) liegen bei rd. 31.000 €.
Alle am Aufstellungsverfahren beteiligten Verbände und Wohnungsgesellschaften sowie Werbepartner haben zugesichert, einen Kostenbeitrag zu leisten, der sich auf insgesamt 8.250 € belaufen wird.
Durch den Verkauf des Mietspiegels wird in den nächsten Jahren ein Rückfluss von ca. 12.000 € erwartet.
Geltung des Mietspiegels – Tabelle
Der Mietspiegel nach dem Stand vom 1.1.2008 gilt zunächst für zwei Jahre. Danach ist eine Marktanpassung (Fortschreibung, Aktualisierung) fällig. Eine Generalrevision muss spätestens nach vier Jahren erfolgen.
Das neue Mietspiegelheft ist optisch verändert und über-sichtlicher gestaltet worden.
Im Vergleich zum alten Mietspiegel sind die Mittelwerte der Standardwohnungen um durchschnittlich 6,6 % gestiegen.
In Mülheim gibt des derzeit rd. 91.300 Wohnungen, davon rd. 9.000 Sozialwohnungen.
Verkauf des Mietspiegels
Das Mietspiegelheft ist wie bisher gegen eine Gebühr von 3,00 € (bei Zusendung durch die Post zusätzlich 1,50 €) zu beziehen beim Amt für Wohnungsförderung und Wohnungswesen im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 2 (Frau Gilen), Tel. 4 55 - 64 00, E-Mail: Waltraut.Gilen@stadt-mh.de oder im Mülheimer Service & Info Center, Schloßstr. 11.
Mietspiegeldokumentation
Der Gesetzgeber fordert für einen Mietspiegel, der das Prädikat "qualifiziert" beansprucht, zwingend eine Dokumentation. Diese wird bis zum Frühjahr 2008 fertiggestellt sein.
Die Dokumentation dient dem Zweck, das Aufstellungsverfahren zum Mietspiegel in seinen wesentlichen Zügen offen zu legen, Organisation und Struktur des zu Grunde liegenden empirischen Materials zu erläutern und die Prozeduren der Datenauswertung einsichtig zu machen.
Kontakt
Stand: 08.02.2008













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