Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 – Altstadt II-Ost mit Winkhausen

Für den Schiedsamtsbezirk 5 (Altstadt II-Ost mit Winkhausen) wird die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich.

Bürgerinnen oder Bürger, die in diesem Schiedsamtsbezirk wohnen, das 30., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und interessiert sind, das Amt der Schiedsperson auszuüben, werden gebeten, sich bis zum 16. August 2004 schriftlich bei der Oberbürgermeisterin, Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Ruhrstraße 32 - 34, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben.

Die Bewerbung sollte enthalten:

- Name, Vorname, ggf. Geburtsname

- Anschrift

- Geburtsdatum / -ort

- Beruf

Ferner ist von der Bewerberin oder dem Bewerber kurz darzulegen, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von Strafverfahren und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie erhält keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen.

Für weitere Auskünfte steht das Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen unter den Rufnummern 455-1621 und –1620 zur Verfügung.

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Stand: 07.06.2004

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