Nutzungsrecht (Vervielfältigungsrecht)
Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gesetzlich geschützt. Kopien und Vervielfältigungen sind nur mit Zustimmung der Katasterbehörde (Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung) erlaubt.
Informationen zum Liegenschaftskataster finden Sie hier.
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Stand: 22.08.2011













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