OB Dagmar Mühlenfeld unterzeichnet Kontrakt zur Ausweitung der Kooperation der Ruhrgebietsstädte

Die Oberbürgermeister der acht Kernstädte des Ruhrgebiets unterzeichnen den Stadtregionalen Kontrakt der Städteregion Ruhr. Der Kontrakt beinhaltet einen gemeinsamen Aktionsplan, um mit einer regional abge-stimmten Politik „die Attraktivität und das Selbstbewusstsein der Region zu stärken und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Metropolregionen zu verbessern“. Regional bedeutsame Projekte müssen als gemeinsame Projekte mit Gewinn für die Region verfolgt werden. Denn in jeder der acht Städte wird der Gewinn für die Zukunft viel mehr durch die Aufwertung der gesamten Region liegen.
In diesen Tagen unterzeichneten die Oberbürgermeister diesen Kontrakt, der zuvor durch die Räte einstimmig beschlossen wurde. Die Initiatoren der Städteregion Ruhr 2030, erklären mit dem „Stadtregionalen Kontrakt“ vom 06.06.03 die Absicht, zukünftig nach dem Leitbild „Kooperation aus Eigen-sinn“ zusammen zu arbeiten und dabei bestimmte Prinzipien (wie Polyzentralität, d.h. die Zentrenstruktur der Städte bleibt erhalten, Nachhaltigkeit, Geschlechtergerechtigkeit) zu Grunde zu legen. Diese Vereinbarung ist weder der Gründungsvertrag für die sogenannte „Ruhrstadt“, noch behindert sie etwa eine Erneuerung des KVR, wie sie derzeit diskutiert wird.
Der Kontrakt steckt mit sogenannten „Handlungsfeldern“ einen weitreichenden Handlungsrahmen, von Haushaltskonsolidierung über sanften Tourismus bis hin zu gemeinsamer Flächenpolitik. Umsetzung erfährt der Kontrakt durch Detailarbeit in Pro-jekten, die nun schrittweise entwickelt und umgesetzt werden. So wird die Idee der selbstbewussten und konkurrenzfä-higen Städteregion Ruhr nach und nach zur alltäglichen Praxis, hoffen die Unterzeichner,
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat im Rahmen des Kontrakts die strategische und operative Verantwortung für den Aufgabenbereich „Kooperative Flächenentwicklung“ übernommen und teilt sich diese für den Aufgabenbereich „Ruhrtal“ mit der Stadt Bochum.
Im Bereich „Kooperative Flächenentwicklung“ besteht zunächst die Aufgabe, die gemeinsame Vermarktung und Entwicklung von Gewerbeflächen in der Region zu verbessern. „Kooperative Flächenentwicklung“ legt den Maßstab des regionalen Vorteils an und verzichtet auf schädigende Konkurrenzen und neidende Positionen gegenüber den Nachbarn. Dies ist zwingend erforderlich, wenn die positive Positionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb als eine attraktive Region gelingen soll. Einen Anfang machte die Entwicklungsskizze für ein interkommunales Gewerbegebiet am Flughafengelände. Weitere Projekte zu dieser Themenstellung werden im Laufe der nächsten Monate begonnen.
Beim Leitprojekt „Ruhrtal“ geht es um den ökologisch und sozial verträglichen Ausbau der touristischen Erschließung des Flusses. Als erste Maßnahmen sind in Arbeit: Ausbau des Ruhrtalradwegs, Reaktivierung alter Bahnstrecken entlang der Ruhr (historische Eisenbahn), Vereinfachung der Nutzung als „Wasserweg“ (d.h. zunächst Abstimmung und regionale Information über Schifffahrtzeiten, Zustiegsmöglichkeiten, Touringangebote). Der Tourismus soll als „sanfter Tourismus“ weiterentwickelt werden und die bestehenden Kultur- und Freizeitmöglichkeiten im Ruhrtal miteinbeziehen (z.B. Schlösserroute). Auf das Ruhrtal als besonderes „Highlight“ kann die Region gerade dann nicht verzichten, wenn es darum geht, bundesweit als attraktiver Wohn- und Arbeitsort wahrgenommen zu werden. So lässt sich dieses Aufgabenfeld nicht auf die touristische Erschließung alleine beschränken, sondern wird in Zukunft auch Themen wie „Wohnen am Wasser, Stadt am Fluss“ aufgreifen.
Die Projekte für die im Kontrakt beschriebenen Handlungsfelder (Stadtregionaler Masterplan, Haushaltskonsolidierung, Kooperative Flächenentwicklung, stadtregionale Migrationpolitik, Ruhrtal, Wohnen am Wasser, Regionaler Flächennutzungsplan) werden mittelfristig kontinuierlich weiter gesucht und entwickelt. Sie werden im Bereich des Verwaltungshandelns (z.B. Einkauf, Beschaffung) und in öffentlichen Bereichen (Stadtplanung) liegen. Die Kooperationsprojekte müssen nicht zwangsläufig alle acht Kommunen beteiligen und sind zudem grundsätzlich offen für weitere Kommunen und regionale Akteure.
Nähere Informationen zum Hintergrund des Kontrakts finden man unter www.ruhr-2030.de , der Informationsseite des Forschungsprojekts „„Städteregion Ruhr 2030“.

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Stand: 18.08.2003

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