Oberbürgermeister-Wahl: Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten und Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus
Die Wahlbenachrichtigungen zur Neuwahl des Oberbürgermeisters am 23. März werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr bis zum 2. März 2003 postalisch zugestellt.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl). Dieser Antrag gilt sowohl für die Erteilung eines Wahlscheines für die Hauptwahl (23.3.2003) als auch für die etwaige Stichwahl des Oberbürgermeisters (6.4.2003). Der Antrag muss deshalb entsprechend ausgefüllt werden.
Wichtiger Hinweis: Zur Stichwahl wird keine erneute Wahlbenachrichtigung versandt! Die Wahlbenachrichtigungskarte ist daher für eine etwaige Stichwahl aufzubewahren und wird am Tag der Hauptwahl (23.3.2003) nicht vom Wahlvorstand einbehalten.
Einen formlosen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen nimmt das „Wahlamt“ (Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Postfach 10 19 53, 45466 Mülheim an der Ruhr) bereits jetzt entgegen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, oder Fernkopie (Telefax) als gewahrt, eine fernmündliche Antragstellung ist jedoch ausgeschlossen.
Ab Montag, dem 24. Februar 2003 bis zum 21. März 2003, 18.00 Uhr, können Mülheimer Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen wollen, ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 111 (Tel.:4 5516 84), beantragen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist durchgehend geöffnet:
montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
mittwochs von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
am Freitag, dem 21. März 2003, nochmals bis 18.00 Uhr.
Hinweis:
Am Donnerstag, dem 27. Februar 2003 (Altweiber) ist das Briefwahlbüro nur bis 15.00 Uhr und am 3. März 2003 (Rosenmontag) nur bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl). Dieser Antrag gilt sowohl für die Erteilung eines Wahlscheines für die Hauptwahl (23.3.2003) als auch für die etwaige Stichwahl des Oberbürgermeisters (6.4.2003). Der Antrag muss deshalb entsprechend ausgefüllt werden.
Wichtiger Hinweis: Zur Stichwahl wird keine erneute Wahlbenachrichtigung versandt! Die Wahlbenachrichtigungskarte ist daher für eine etwaige Stichwahl aufzubewahren und wird am Tag der Hauptwahl (23.3.2003) nicht vom Wahlvorstand einbehalten.
Einen formlosen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen nimmt das „Wahlamt“ (Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Postfach 10 19 53, 45466 Mülheim an der Ruhr) bereits jetzt entgegen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, oder Fernkopie (Telefax) als gewahrt, eine fernmündliche Antragstellung ist jedoch ausgeschlossen.
Ab Montag, dem 24. Februar 2003 bis zum 21. März 2003, 18.00 Uhr, können Mülheimer Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen wollen, ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 111 (Tel.:4 5516 84), beantragen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist durchgehend geöffnet:
montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
mittwochs von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
am Freitag, dem 21. März 2003, nochmals bis 18.00 Uhr.
Hinweis:
Am Donnerstag, dem 27. Februar 2003 (Altweiber) ist das Briefwahlbüro nur bis 15.00 Uhr und am 3. März 2003 (Rosenmontag) nur bis 12.00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Stand: 19.03.2003













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