Oldtimerkennzeichen/Historische Fahrzeuge
Als historische Fahrzeuge gelten Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.
Für ein solches Fahrzeug können Sie beim Bürgeramt ein Oldtimerkennzeichen (Kennzeichen für historische Fahrzeuge) beantragen, wenn Sie
- in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV)
- Kennzeichenschilder beziehungsweise Abmeldebestätigung
- Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
- technisches Gutachten gemäß § 23 StVZO, welches besagt, das Ihnen ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann
- wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch diese weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.
- Halten Sie eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit. Sie wird für die obligatorische Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer benötigt.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Hinweis:
Falls keine Fahrzeugpapiere vorliegen, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
- technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO
Bei Nicht-EU-Fahrzeugen müssen zusätzlich noch eine Zollbescheinigung sowie die alten Papiere vorgelegt werden.
Gebühren
- 26,30 Euro
gegebenenfalls zuzüglich
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorabreservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 15,30 Euro Technikänderung
- 25,- bis 152,- Euro Ausnahmegenehmigung
Fremdkosten
- etwa 15,- Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 11.05.2012














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