Aufnahme in die Datenbank für öffentlich geförderten Wohnraum

Aufnahme in die Datenbank für öffentlich geförderten Wohnraum

Wichtiger Hinweis
Bis auf weiteres sind nur Termine per vorheriger Telefonabsprache möglich!


Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung und wollen wissen, ob Sie die "Voraussetzungen" für eine öffentlich geförderte Wohnung erfüllen?

Vor der Eintragung als wohnungssuchende Person oder Familie ist es erforderlich zu prüfen, ob ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erteilt werden kann.

Jüngeres Paar sitzt zwischen gepackten Umzugskartons am Laptop. Online-Wohnungsvermittlung, Online-Wohnberechtigung, Auszug, Einzug - Canva

Das Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe der angebotenen Auskunftsmasken zunächst einmal selbst zu prüfen, ob Sie die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten die Möglichkeit, sich online als wohnungssuchende Person anzumelden und sich um die Aufnahme in die städtische Wohnungsvermittlung zu bewerben.

Was ist zu tun?

Auf unserer Online-Plattform können Sie dann Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren Einkünften eintragen. Es können zusätzlich Angaben zur bisherigen Wohnsituation und dem gesuchten Wohnraum eingetragen werden. Je nach Eingabefortschritt bekommen Sie erste Ergebnisse angezeigt und können dann jeweils entscheiden ob Sie weitere Eingaben vornehmen wollen.

Am Ende wird Ihnen als Ergebnis angezeigt ob Sie - natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Ihre Daten zutreffen und berücksichtigt werden können - für eine öffentlich geförderte Wohnung in Frage kommen.

Es ist empfehlenswert, Ihren Antrag auch dann abzusenden, wenn er scheinbar erfolglos ist.
Die Übermittlung der Online-Anfrage geschieht über eine gesicherte Verbindung.

Was geschieht nach dem Absenden Ihrer Daten?

Nach dem Absenden werden Ihre Angaben automatisch an die zuständigen Sachbearbeitenden des Sozialamtes weitergeleitet und so rasch wie möglich bearbeitet.

Sofern entsprechende Wohnungsangebote vorliegen, werden die Sachbearbeitenden bemüht sein, die jeweiligen Wohnungsbewerbenden zu berücksichtigen.
Unsere Mitarbeitenden prüfen, ob auf Basis der von Ihnen übermittelten Daten die allgemeinen Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung gegeben sind. Trifft dies zu, werden Sie darüber informiert, welche Nachweise Sie bei einer persönlichen Vorsprache mitbringen müssen, zu der Sie anschließend eingeladen werden. In diesem persönlichen Gespräch werden Ihre Wünsche und unsere Möglichkeiten einer Hilfestellung abgeklärt.

Für einen konkreten Antrag ist es zwingend erforderlich, die Ihnen übersandten Formulare vollständig ausgefüllt, unterschrieben sowie mit den geforderten Nachweisen versehen, im Sozialamt Ruhrstr. 1 abzugeben. Nutzen Sie dazu den Empfang oder alternativ den Briefkasten vor Ort.

Konkret bedeutet dies:
Sollten Sie der Einladung nicht nachkommen oder die angebotene Frist ungenutzt verstreichen lassen, wird Ihre Anfrage automatisch gelöscht. In diesem Fall erhalten Sie lediglich eine kurze E-Mail.

Bitte bedenken Sie, dass das online angezeigte Ergebnis keinerlei bindende Wirkung hat bzw. das Absenden der Daten keinen rechtsverbindlichen Antrag darstellt, da sich bei der späteren Bearbeitung durch die Mitarbeitenden des Sozialamtes Aspekte ergeben können, die in Ihren Eingaben keine Berücksichtigung gefunden haben.

Wenn Sie in die Wohnungsvermittlung aufgenommen werden wollen klicken Sie hier

Kontakt


Stand: 22.04.2024

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