Ordnungsamt prüft Preisangaben

Die städtische Lebensmittelüberwachung soll durch Überprüfungen und Betriebskontrollen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur vor Gesundheitsgefahren schützen, sondern auch vor Irreführung und Täuschung.
So gehört auch die Überwachung der Preisangaben zu ihren Aufgaben. Rechtsgrundlage ist die Preisangabenverordnung, die für nahezu alle Bereiche die Art und Weise regelt, in der bei Waren und Dienstleistungen die Preise gegenüber privaten Endverbrauchern anzugeben sind. Damit soll durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleistet, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe gestärkt und der Wettbewerb gefördert werden.
Auskünfte zur Preisangabenverordnung erteilt die städtische Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 455-3266. Dort können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Preisauszeichnung aufklären lassen oder sich über falsche, unvollständige oder irreführende Preisauszeichnungen beschweren.





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Stand: 18.04.2005

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