Ortsbaurecht
Unter dem Begriff werden alle planerischen und textlichen Festsetzungen zusammengefasst, mit denen die Nutzung und Entwicklung des Stadtgebietes beschrieben werden.
Generelle, auch längerfristig zu verfolgende Ziele stellt der Flächennutzungsplan dar. Daraus werden Bebauungspläne entwickelt, die dann für begrenzte räumliche Bereiche genaue Festlegungen treffen, die gegenüber jedermann verbindlich sind (vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung). Als Vorläufer dieser planungsrechtlichen Instrumente haben gebietsweise auch noch die Fluchtlinienpläne (Baurechtsrahmenkarten) Gültigkeit.
Kartenbeispiel:
Bebauungsplan Maßstab 1:500 / 1:1000
Flächennutzungsplan Maßstab 1:10000 (außer Kraft gesetzt)
Regionaler Flächennutzungsplan Maßstab 1:50000
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Stand: 07.07.2011














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