Parkerleichterungen für karitative Organisationen und ambulante Pflegedienste

Alten- und Pflegediensten sowie karitativen Organisationen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge Genehmigungen erteilt werden, die es erlauben

  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten und
  • auf Gehwegen ohne Behinderung während des Pflegeeinsatzes zu parken.

Die Genehmigungen sind in der Regel auf das Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr beschränkt. In der innerstädtischen Fußgängerzone gelten sie jedoch nicht.

Unterlagen

Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge.

Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.

Gebühren

Gebühren

140,- Euro pro Fahrzeug und Jahr

Kontakt

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Stand: 06.03.2012

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