Parkgebührenordnung
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie
für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der
Stadt Mülheim an der Ruhr (Parkgebührenordnung) vom 12. Jauar 2011
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Dezember 1952 (BGBl. I, S. 837, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2003, BGBl. I, S. 310 und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 4. Februar 1981 (GV NW 1981 S. 48, geändert durch die Verordnung vom 10. September 1991 (GV NW 1991 S. 365) in Verbindung mit §§ 1 Abs. 3 und 38 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 S. 1115), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Sitzung am 16. Dezember 2010 folgende Gebührenordnung beschlossen.
§ 1
(1) Gebühren für die Nutzung von Parkeinrichtungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten und an Parkuhren werden nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
(2) Parkgebühren werden nach der angegebenen zeitlichen Staffelung wie folgt erhoben:
Parkdauer bis zu 1/4 Stunde frei
Parkdauer von 1/4 bis zu 1/2 Stunde 0,50 Euro
Parkdauer bis zu 1 Stunde 1,- Euro
Jede weitere angefangene Stunde 1,- Euro
An den Parkplätzen Delle/Casino, Bleichstraße (Finanzamt), Wasserbahnhof (Schleuseninsel) und Bergstraße/Stadthalle werden Tagestickets ab der 3. Stunde für 3,- Euro zugelassen. Darüber hinaus wird für den Parkplatz Bergstraße/Stadthalle ein
Monatsticket zum Preis von 20,- Euro zugelassen.
(3) Die Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren wird festgesetzt für folgende Zeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr
Samstag 8 bis 17 Uhr
An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht.
§ 2
Für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze für Großveranstaltungen wird eine Gebühr von 3,- Euro pro Tag erhoben.
§ 3
Diese Gebührenordnung tritt am 14. Januar 2011 in Kraft.
Die Parkgebührenordnung vom 1. Oktober 2010 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Kontakt
Stand: 02.02.2012














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