Parkgenehmigung für besondere Gruppen behinderter Menschen
Bestimmte behinderte Menschen können kostenlos eine besondere Ausnahmegenehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen erhalten.
Damit ist es zum Beispiel erlaubt, kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken. Allerdings ist es im Unterschied zum "blauen Parkausweis (Europa-Parkausweis) für Schwerbehinderte" damit ausdrücklich nicht erlaubt, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken. Weitere Informationen zu der "Parkgenehmigung für Schwerbehinderte (Europa-Parkausweis)" finden Sie in den untenstehenden Links.
Die Parkgenehmigung gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Zum antragsberechtigten Personenkreis gehören
- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und Merkzeichen B und einem Grad der Behinderung GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und Merkzeichen B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Das Bürgeramt Mülheim ist nur zuständig für Personen, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, wenden Sie sich schriftlich (Download des Antragsvordruckes siehe unten) oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Bürgeramt Mülheim an der Ruhr.
Wenn Sie die genannten Kriterien nicht erfüllen, kann auch kein Antrag auf eine solche Parkgenehmigung angenommen werden. Je nach persönlicher und/oder gesundheitlicher Situation könnten Sie jedoch in Erwägung ziehen, bei Ihrer zuständigen Versorgungsverwaltung (Stadt Essen) einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Ihr Hausarzt berät Sie hierzu sicher gern.
Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr in allen Fällen das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Voraussetzungen bei der für Sie zuständigen Versorgungverwaltung (Stadt Essen) überprüft. Aus diesem Grund kann eine solche Genehmigung im Bürgeramt auch nicht sofort ausgestellt werden, eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ist leider unvermeidlich.
Kann eine Genehmigung ausgestellt werden, wird Ihnen diese per Post zugesendet, ohne dass ein erneuter Besuch im Bürgeramt erforderlich ist.
Die Genehmigung ist befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise längstens für 5 Jahre. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen. Verlängerungen sind nicht möglich.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung
- Einverständniserklärung zur Datenübermittlung
- Ihren Schwerbehindertenausweis (gegebenenfalls beidseitige Kopie)
Den Antrag können Sie unmittelbar im Bürgeramt ausfüllen oder hier downloaden, ausdrucken und ausgefüllt an das Bürgeramt senden. Beachten Sie aber, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordrucke bearbeitet werden können!
Sie finden den Vordruck am Ende dieses Textes im Kontext.
Gebühren
keine
Kontakt
Kontext
Stand: 08.03.2012















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