Parkgenehmigung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen, bei denen die dafür zuständige Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt oder Stadt Essen) im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Schwerbehindertenbescheid
- eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen "aG")
- eine Erblindung (Merkzeichen "bl")
- eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen
festgestellt hat, können beim Bürgeramt kostenlos eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Das Bürgeramt Mülheim an der Ruhr ist nur für Personen zuständig, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben.
Mit der Parkgenehmigung wird der EU-einheitliche Parkausweis ausgestellt. Damit ist es zum Beispiel erlaubt, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen oder kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken.
Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise gilt maximal 5 Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen, Verlängerungen sind nicht möglich.
Der Antrag auf Erteilung der Parkgenehmigung kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Beachten Sie unbedingt die "notwendigen Unterlagen", die Sie zur Antragstellung benötigen!
Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung die Feststellung der oben genannten Einschränkungen beim Versorgungsamt zwar beantragt haben, aber noch keinen entsprechenden Bescheid von dort erhalten haben, wird das Bürgeramt ausnahmsweise sofort eine vorübergehende Parkgenehmigung erteilen, wenn Sie zumindest im Besitz der Eingangsbestätigung (oder Antragskopie mit Eingangsstempel) des Versorgungsamtes sind und außerdem ein ärztliches Attest vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass die vorliegende Behinderung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie beziehungsweise Erblindung entspricht.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Erstmaliger Antrag eines Parkausweises
a) bei schriftlicher Antragstellung:
- gute, beidseitige (!) Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" oder "bl" oder Kopie des amtlichen Bescheides über das Vorliegen der oben genannten Funktionseinschränkungen
- ein Lichtbild
b) bei persönlicher Antragstellung:
- Schwerbehindertenausweis oder amtlicher Bescheid im Original
- ein Lichtbild analog dem eines Personalausweises
Folgeantrag eines Parkausweises
- bisherige Ausnahmegenehmigung im Original und bisheriger Parkausweis im Original
- zusätzlich alle Unterlagen, die auch bei einem Erstantrag erforderlich sind (einschließlich neues Foto!)
Gebühren
keine
Kontakt
Stand: 23.03.2012














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