Blauer EU-Parkausweis - Parkgenehmigung für Schwerbehinderte
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22 45468Mülheim an der Ruhr

Blauer EU-Parkausweis - Parkgenehmigung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen, bei denen die dafür zuständige Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt oder Stadt Essen) im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Schwerbehindertenbescheid

  • eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen "aG")
  • eine Erblindung (Merkzeichen "Bl") oder
  • eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen

festgestellt hat, können beim Bürgeramt kostenlos eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Das Mülheimer Bürgeramt ist nur für Personen zuständig, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben.

      EU - einheitlicher Parkausweis für behinderte Menschen

Mit der Parkgenehmigung wird der EU-einheitliche Parkausweis ausgestellt. Damit ist es zum Beispiel erlaubt, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen oder kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken.

Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise gilt maximal fünf Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen, Verlängerungen sind nicht möglich.

Der Antrag auf Erteilung der Parkgenehmigung kann persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person (unter Vorlage beider Personalausweise) gestellt werden. Beachten Sie unbedingt die "notwendigen Unterlagen", die Sie zur Antragstellung benötigen!

Sollten Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, können Sie zusätzlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den "Orangen Parkausweis" erfüllen. Die Informationen dazu finden Sie über den Link am Ende dieses Beitrages.

 

Unterlagen

Unterlagen

Erstmaliger Antrag eines Parkausweises

a) Bei schriftlicher Antragstellung

  • Gut lesbare, beidseitige (!) Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl"
  • Passfoto  

b) Bei persönlicher Antragstellung

  • Schwerbehindertenausweis
  • Foto
  • Gegebenenfalls formlose Vollmacht und Personalausweis der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person

Folgeantrag eines Parkausweises

  • Bisherige Ausnahmegenehmigung im Original und bisheriger Parkausweis im Original
  • Zusätzlich alle Unterlagen, die auch bei einem Erstantrag erforderlich sind (einschließlich eines neuen Passfotos)

Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, können Sie auf Wunsch auch online einen Termin für den Parkausweis mit dem Bürgeramt vereinbaren.

 

Gebühren

Gebühren

  • Keine

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 19.01.2024

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