Personenstandsregister

Vom Standesamt an das Stadtarchiv abgegebene SterberegisterSeit dem 1. Januar 2009 gelten gemäß dem Personenstandsrechtsreformgesetz neue Benutzungsbestimmungen für die Altregister des Standesamtes. Folgende Registerbände wurden seitdem an das Mülheimer Stadtarchiv abgegeben, werden dort dauerhaft verwahrt und sind ohne rechtliche Einschränkungen zu benutzen:

Geburtsregister 1874 - 1901
Heiratsregister  1874 - 1931
Sterberegister  1874 - 1981


Die persönliche Einsichtnahme im Stadtarchiv ist kostenlos und während der Öffnungszeiten des Lesesaals möglich. Aus organisatorischen und konservatorischen Gründen ist die Anzahl der pro Tag zu bestellenden Register derzeit auf 12 Bände pro Benutzer beschränkt.

Schriftliche Registerauszüge sind gebührenpflichtig und werden als archivische Recherche gemäß der Gebührenordnung des Stadtarchivs berechnet (15 Euro pro Registerauszug bei einem üblichen Zeitaufwand von 15 Minuten). Sie können über ein Online-Formular bestellt werden.

Aus konservatorischen Gründen werden Fotokopien aus Standesamtsregistern grundsätzlich nicht angeboten. Alternativ besteht die Möglichkeit, gegen Entrichtung einer Gebühr (2,00 Euro pro Urkunde) mit einer mitgebrachten Digitalkamera fotografische Aufnahmen zu machen.

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Stand: 09.01.2012

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